Provider-Haftung Telekom muss keine illegalen Wettseiten sperren

Internetprovider müssen keine in Deutschland illegalen Websites mit Wettangeboten für ihre Kunden sperren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte die Blockade von der Telekom verlangt.
Telekom-Zentrale in Bonn: Nicht für die Inhalte von Web-Seiten verantwortlich

Telekom-Zentrale in Bonn: Nicht für die Inhalte von Web-Seiten verantwortlich

Foto: Oliver Berg/ picture alliance / dpa

Köln - Die Deutsche Telekom darf den Zugang zu Wettanbietern im Internet ermöglichen, auch wenn diese in Deutschland illegal sind. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag. In dem Streit ging es um die Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf an die Telekom, den Internetzugang zu zwei Anbietern von Sportwetten zu sperren. Die in Deutschland unerlaubten Websites bieten aus dem Ausland Online-Wetten an. Die Telekom hatte sich gegen das Verbot der Bezirksregierung gewehrt.

Der Entscheidung war im Dezember ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vorausgegangen. Die Richter hatten eine entsprechende Anordnung gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone für rechtswidrig erklärt. "Vodafone und die Telekom sind für die Inhalte der Web-Seiten nicht verantwortlich", sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag. Sie seien nur Diensteanbieter, die Inhalte nicht auswählten.

Die Entscheidung habe auch Präzedenzwirkung für weitere Anordnungen dieser Art, hieß es. "Grundsätzlich müsste das in gleich gelagerten Fällen ähnlich sein." Die Bezirksregierung kann in beiden Fällen Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

In Finnland müssen zwei Provider nach einem aktuellen Urteil mehrere Websites für ihre Kunden sperren. Dabei handelt es sich um das BitTorrent-Verzeichnis The Pirate Bay, das Internetnutzer miteinander verbinden hilft, die Raubkopien austauschen wollen, sowie verwandte Adressen. Das betroffene Unternehmen hat Berufung angekündigt. In mehreren europäischen Ländern gibt es ähnliche Sperr-Verfügungen.

Aktenzeichen 6 K 5404/10

ore/dpa
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