Recht auf Vergessen Google lehnt nur jeden dritten Löschantrag ab

Tablet mit Google-Startseite: 30 Prozent der Löschanträge abgelehnt
Foto: CorbisMehr als die Hälfte aller Google-Löschanträge europäischer Kunden war bislang erfolgreich. Entsprechende Medienberichte hat ein Google-Sprecher am Freitag bestätigt. Etwa 30 Prozent der Anfragen seien abgelehnt worden, in rund 15 Prozent der Fälle habe man den Antragsteller um zusätzliche Informationen gebeten.
Nach eigenen Angaben erhielt Google bis Mitte Juli insgesamt 91.000 Anträge, in denen das Entfernen von 328.000 Links gefordert wurde. Der Konzern macht keine Angaben dazu, wie viele der Anträge bereits abgearbeitet wurden. Auch Links auf fünf SPIEGEL-Texte hat Google aus einigen Suchanfragen entfernt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Google unter bestimmten Umständen Links aus seinen Suchergebnissen löschen muss. Die Verweise auf die Inhalte tauchen nach einem erfolgreichen Löschantrag nicht mehr in den Ergebnislisten der europäischen Google-Versionen auf, auf den Websites sind sie weiter verfügbar. Löschanträge kann man bei Google mithilfe eines Online-Formulars stellen.
EU-Datenschützer kritisieren Google
Für die Art, wie Google dieses Recht auf Vergessen praktisch umgesetzt hat, ist das Unternehmen am Donnerstag von europäischen Datenschützern kritisiert worden. Für Ärger sorgt dabei die Beschränkung der Löschungen auf europäische Google-Ableger, heißt es von jemandem, der bei dem Treffen in Brüssel dabei war. Zu dem Gespräch waren auch Vertreter von Yahoo und Microsoft erschienen.
Laut des Informanten wurden die Suchmaschinenbetreiber aufgefordert, bis Ende des Monats detaillierte Informationen zu ihren Umsetzungen des Urteils zu liefern. Auf dieser Basis wollen die Datenschützer Leitlinien für den Umgang mit Bürgerbeschwerden erarbeiten, die bis Ende September fertig sein können.
Umstritten ist derzeit die Frage, ob die Suchmaschinen den Website-Betreibern Bescheid geben sollten, wenn ein Link zu ihrer Website aus dem Suchindex verschwindet. Google tut dies derzeit, was zur Folge hat, dass einige Medien genau darüber berichtet und damit Antragsteller bloßgestellt haben. Die EU-Datenschützer sehen dies als Problem an.
23 Beschwerden in Großbritannien
Von den Bürgern, deren Löschanträge Google bislang abgelehnt hat, sollen sich einige schon an die Datenschutzbehörden des jeweiligen Landes gewandt haben. In Großbritannien sind laut eines Sprechers bis Dienstag 23 Beschwerden eingegangen. In Frankreich und Italien soll die Zahl der Beschwerden noch einstellig sein. Die Datenschutzbehörden können gerichtlich gegen Google vorgehen, sollte sich das Unternehmen weigern, bestimmte Links zu löschen, obwohl dies auf Basis des EuGH-Urteils notwendig wäre.