Sascha Lobo

S.P.O.N. - Die Mensch-Maschine Datensouveränität statt verordneter Vergesslichkeit

Der Begriff "Recht auf Vergessen" vernebelt eine dringend notwendige Diskussion. Institutionen wie Googles Löschmechanismus sind eine schlechte Brückentechnologie für ein wichtiges Ziel: die Datensouveränität des Einzelnen.

Eine der beklopptesten Begründungen, weshalb die Totalüberwachung der Welt per Internet in Ordnung gehe, lieferte der republikanische Kongressabgeordnete Mike Rogers im Oktober 2013 : "Die Privatsphäre wird nicht verletzt, wenn man gar nicht weiß, dass die Privatsphäre verletzt wird." Ignoriert man das dümmliche Schillern dieser Gedankenkette, lugt dahinter ein zentrales Thema der digitalen Sphäre hervor: die Trennung von Datenspeicherung und Nachvollziehbarkeit oder Auffindbarkeit der Daten.

In der vorsnowdenschen Netzwelt spielte diese Trennung - Daten sind vorhanden, aber nicht zugänglich - bei vielen Diskussionen eine wesentliche Rolle. Die Netzsperrendebatte 2009 handelte davon, wie der Kampfruf "Löschen statt sperren" verdeutlicht. Das Dauerthema Zensur dreht sich um die Eingriffe in Speicherung, Bewusstmachung und Auffindbarkeit von Daten. 2014 ist nun ein multipel missglückter Neuaufguss zu vermelden.

Die Verkorkstheit der Situation beginnt mit den Worten, unter denen sie bekannt ist: "Recht auf Vergessen(werden)", hervorgegangen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs . Es lohnt, dem Begriff nachzuspüren, denn es offenbart sich ein Hinweis auf die Dysfunktionalität. "Vergessen" lässt sich kaum bewusst herbeiführen, sondern besteht im Gegenteil daraus, aus dem Bewusstsein herauszugleiten. Zudem setzt es voraus, dass man schon einmal etwas wusste. Die unpassende Metapher erweist sich in der Debatte, wie oft bestehend aus zwei diffusen Lagern, dann auch als Holzwegweiser. Auf der einen Seite die Mahner, die eine Kastration der Öffentlichkeit befürchten. Auf der anderen die Datenschützer, die in dem Urteil mindestens einen Teilsieg für die Privatsphäre erkennen möchten.

Wenn man in der Löschung von Suchergebnissen zu Privatpersonen etwas grundsätzlich Schlimmes sieht, trifft man implizit eine Reihe von Annahmen:

  • Es gäbe ein Recht der Öffentlichkeit, auf einmal veröffentlichte Daten zugreifen zu dürfen.
  • Es gäbe eine "natürliche" Ordnung der Suchergebnisse.
  • Und vor allem: Die Auffindbarkeit von Daten via Suchmaschine sei alternativlos.

Diejenigen, die aus dem Urteil zuallererst eine Bedrohung der Netzöffentlichkeit ableiten, übersehen das unfassbare Machtgefälle, von dem sie zufällig oft selbst profitieren. Das bestvernetzte Prozent der Internetbevölkerung, diejenigen, die etwa gut funktionierende Blogs oder Twitteraccounts führen, haben große Macht über Suchergebnisse. Google verleiht diese Macht an alle Sachkundigen, die das Spiel der Sichtbarkeit im Netz verstehen. Gerecht ist das nicht, wenn diejenigen mit der größeren Wirkmacht darüber bestimmen, was im Netz sichtbar ist über eine Privatperson. Es ist das digitale Recht des Stärkeren.

Gleichzeitig werden Suchergebnisse per Definition manipuliert, es gibt keinen natürlichen Zustand. Warum sollte die Auslistung beim Bruch bestimmter, technischer Regeln von Google richtig sein - die Auslistung beim Bruch der Privatsphäre von Privatpersonen aber nicht? Wer auf keinen Fall möchte, dass auch nur die Möglichkeit eines "Rechts auf Vergessenwerden" besteht, sagt damit: Die AGB von Google sind mir mehr wert als die Grundrechte einzelner Personen. Das ist eine legitime Position. Allerdings eine legitime Douchebag-Position . Erst recht, weil die lautesten Gegner des "Rechts auf Vergessenwerden" spielend die Suchergebnisse zu ihren eigenen Namen beeinflussen könnten, wenn es darauf ankäme.

Diejenigen dagegen, die als Datenschutzorientierte das "Recht auf Vergessen" in der vorliegenden Form begrüßen, vertreten ebenso implizite Positionen:

  • ein Missbrauch zum Schaden der Öffentlichkeit ließe sich verhindern oder sei nachrangig,
  • die Auffindbarkeit von Daten via Suchmaschine steche die Existenz von Daten aus
  • und sogar: die Privatsphäre ließe sich nur durch privatwirtschaftliche Hilfsrichter schützen, die entscheiden, bei welcher Information zu welcher Person der Schaden für die Öffentlichkeit bei einer Löschung zu groß sei.

Auch diese Haltung taumelt zwischen Naivität und Wunschdenken. Sie verkennt, dass solche Netzprobleme durch die Datenspeicherung entstehen - denn die Auffindbarkeit ist schnellen, (glücklicherweise) kaum kontrollierbaren Zyklen der Innovation unterworfen. Es gibt Anzeichen, dass die Suchmaschinen-Öffentlichkeit ein Ding der Nullerjahre war - zum Beispiel die Explosion der sozialen Mediennutzung oder die App-Economy. Wenn die via Social Media zugänglichen Daten für das digitale Bild einer Person wichtiger werden als die per Suchmaschine erreichbaren, fällt die Konstruktion des "Rechts auf Vergessen" in sich zusammen. Weil sie sich gerade nicht auf die Speicherung bezieht.

Gleichzeitig hat die politische Ausdeutung des Urteils Google ungewollt in eine absurde Lage versetzt: Je schlechter das Unternehmen seinen hilfsrichterlichen Job der Auslistung macht , umso lauter der Aufschrei gegen das von ihnen ungeliebte Urteil. Für einen Ausgang aus der verfahrenen Situation muss man zurückkehren zu Mike Rogers. Schon weil alle digitalgesellschaftlichen Probleme neu betrachtet werden müssen unter Einbeziehung der Totalüberwachung - erst recht rund um die Privatsphäre.

Das "Recht auf Vergessen" ist eine untaugliche, juristische Hilfskonstruktion für ein wichtiges Ziel, entstanden aus einem politischen Versäumnis. Die Zukunft braucht stattdessen ein Recht auf Datensouveränität, eine Weiterentwicklung des Datenschutzes in Zeiten der Vollverdatung der Welt. Das bedeutet, dass Einzelpersonen mehr Rechte auf Eingriff in die Speicherung von Daten zu ihrer Person bekommen, unabhängig von den Mechanismen der Auffindbarkeit. Spätestens dann aber wird die Abwägung zwischen Privatinteresse und Öffentlichkeitsinteresse so essenziell, dass sie neuer Instrumente und Prozesse bedarf.

tl;dr

Das verbogene "Recht auf Vergessen" ist eine schlechte Brückentechnologie für ein wichtiges Ziel: die Datensouveränität des Einzelnen.

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Foto: SPIEGEL ONLINE
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