Redtube-Verfahren Urmann + Collegen legt Mandat nieder

Nimmt sich Urmann + Collegen im Fall der Redtube-Abmahnungen aus der Schusslinie? Laut dem Bericht eines Rechtsanwalts hat die Kanzlei zumindest in einem Verfahren ihr Mandat niedergelegt.
Redtube-Website: "Überraschende Wendung"

Redtube-Website: "Überraschende Wendung"

Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hat sich bundesweit einen Namen gemacht, als sie im Dezember 2013 begann, mutmaßliche Nutzer des Pornoportals Redtube abzumahnen. Das geschah im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG. Nun scheint es jedoch, als hätte U+C zumindest in einem Verfahren das Mandat für die Ansprüche der The Archive AG niedergelegt. Wie der Rechtsanwalt Thomas Feil mitteilt , soll U+C das Amtsgericht Hannover bereits am 30. April über die Mandatsniederlegung informiert haben.

Die "überraschende Wendung" habe sich im Verlauf eines Falls ergeben, in dem Feil einen von einer entsprechenden Abmahnung Betroffenen mit einer Feststellungsklage vertreten hatte . Mit der Klage sollte geklärt werden, inwieweit die hinter den Abmahnungen stehenden Forderungen berechtigt sind.

Feil hält den Schritt für ein taktisches Manöver. U+C nehme sich damit erst einmal aus der Schusslinie. Auch gebe es in dem Verfahren nun eine zustellfähige Adresse weniger. Der Anwalt erwartet, "dass die Firma The Archive AG in dem Gerichtsverfahren keinerlei Aktivitäten unternimmt".

Mandatsniederlegung im Verfahren ungewöhnlich

Was genau zum Niederlegen des Mandats geführt hat, ist derzeit nicht bekannt. Gegenüber "Golem"  erklärte der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke, ein Mandat im laufenden Verfahren niederzulegen, sei ungewöhnlich. Zu solchen Wendungen komme es zumeist, wenn der Mandant fällige Rechnungen nicht bezahlt: "Eine Niederlegung des Mandats ist auch möglich, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zerrüttet ist." Thomas Urmann, Geschäftsführer von U+C, war für eine telefonische Stellungnahme am Donnerstagmittag zunächst nicht zu erreichen. Die Antwort auf unsere schriftliche Anfrage nach den Gründen für das Niederlegen des Mandats steht noch aus.

Insgesamt soll U+C an die 20.000 Abmahnungen im ganzen Land verschickt haben. Dabei blieb sie detaillierte Angaben zu den Hintergründen schuldig. Weder wurde klar, wie genau die angeschriebenen Redtube-Nutzer ermittelt werden konnten, noch wurden die Ansprüche der The Archive AG im Einzelnen begründet.

Als die Abmahnungen bekannt wurden, stand auch das Landgericht Köln in der Kritik. Kölner Richter hatten beschlossen, dass die Telekom Tausende Namen und Anschriften herausgeben muss, die zu bestimmten IP-Adressen gehören. Gegen die nachfolgenden Abmahnungen legte ein Teil der Empfänger Beschwerde ein.

Ende Januar kam es dann zur ersten Wende, als das LG Köln seine eigenen Beschlüsse kassierte und erklärte, die Herausgabe der Adressen hätte nie genehmigt werden dürfen. Denn bei den strittigen Videoclips habe es sich um Streams gehandelt. Das bloße Ansehen eines Video-Streams sei aber kein "relevanter rechtswidriger Verstoß im Sinne des Urheberrechts".

Update, 20. Mai 2014: Mittlerweile hat die Kanzlei U+C auf die SPIEGEL-ONLINE-Anfrage mit einer kurzen Stellungnahme geantwortet. Darin heißt es: "Die anwaltliche Schweigepflicht verbietet es uns über das Bestehen oder auch Nichtbestehen eines Mandates Auskunft zu erteilen. Daran wollen wir uns auch halten."

meu/juh
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