
Safe-Harbor-Urteil Triumph für Snowden, Blamage für Merkel

Edward Snowden: Bestätigt durch den EuGH
Foto: FREDERICK FLORIN/ AFPDie Klarheit des Urteils, das der Europäische Gerichtshof am Dienstag verkündet hat, dürfte selbst Max Schrems ein bisschen überrascht haben. Der Österreicher prozessiert schon seit Jahren gegen Facebooks Umgang mit Nutzerdaten. 2013 bekamen seine Anstrengungen durch die Snowden-Enthüllungen neuen Aufwind - insbesondere durch das Prism-Programm, in dessen Rahmen die NSA offenbar direkt auf Daten diverser US-Internetriesen zugreift. Schrems vertrat die Meinung, das verstoße gegen europäische Datenschutzregelungen.
Sogar die EU-Kommission selbst hatte schon im November 2013 festgestellt, dass alle US-Unternehmen, die bei Prism mitmachen , sich der sogenannten Safe-Harbor-Regelung unterworfen haben. Diese Regelung stellt US-Firmen gewissermaßen einen Freibrief aus: Wenn sie erklären, dass sie sich an die darin vereinbarten Grundregeln halten, sollen sie von weiteren Überprüfungen ausgenommen werden.
Die Kommission schrieb 2013: "Die Safe-Harbor-Regelung ist damit einer der Kanäle, über die US-Nachrichtendienste Zugriff auf personenbezogene Daten bekommen, die ursprünglich in der EU verarbeitet wurden." Man habe das von Snowden enthüllte "Ausmaß nicht vorhersehen können", als die Regelung im Jahr 2000 in Kraft trat.
Seitdem verhandelt die Kommission mit den USA über eine Neufassung der Vereinbarung - bislang ohne greifbares Resultat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem Safe Harbor de facto für ungültig erklärt wird, muss die EU als zusätzlichen Hebel nutzen: Einmal mehr stellt sich der EuGH schützend vor die Bürger der EU und pocht auf die Einhaltung der Grundrechte - auch gegenüber dem Verbündeten USA.
Äußerst peinlich für die Bundesregierung
Ein Triumph ist das Urteil nicht nur für Max Schrems, sondern vor allem für den NSA-Whistleblower Edward Snowden. Seine Enthüllungen sind der Anlass und die Basis für die Entscheidung des EuGH. Der Gerichtshof verweist in seiner Mitteilung in seltener Klarheit auf Grundrechtsverletzungen durch die US-Geheimdienste: Sowohl der massenhafte Zugriff auf personenbezogene Daten als auch die Tatsache, dass EU-Bürger nicht einmal juristisch dagegen vorgehen können, verletzten "den Wesensgehalt" von gleich zwei Grundrechten. Snowden selbst wird sowohl im Urteilstext als auch in der Vorlage des EuGH-Generalanwalts mehrmals namentlich genannt.
Der Whistleblower hatte seine Enthüllungen stets damit begründet, dass er die Praktiken der NSA und ihrer Verbündeten für einen Verstoß gegen Grundrechte hält. Der oberste europäische Gerichtshof gibt ihm nun explizit Recht. Das Urteil gegen Safe Harbor ist die bislang gravierendste Folge von Snowdens Enthüllungen - und das stärkste Signal, dass sich Europa die schrankenlose Überwachung seiner Bewohner nicht länger bieten lassen will.
Für die deutsche Bundesregierung, die sich seit über zwei Jahren davor drückt, Konsequenzen aus der NSA-Affäre zu ziehen, ist das Urteil damit mehr als peinlich. Das Argument, man wisse doch noch gar nicht so genau, was die NSA und ihre Verbündeten eigentlich wirklich tun, klingt ab jetzt noch ein bisschen lächerlicher als bisher.