Schnüffelsoftware Piratenpartei erstattet Anzeige gegen Bayerns Innenminister

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU): Anzeige von der Piratenpartei
Foto: dapdHamburg - Der Streit um den sogenannten Staatstrojaner eskaliert. Am Montag hat die Piratenpartei Bayern Strafanzeige erstattet - unter anderem gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts. Die Piraten werfen den Beteiligten vor, mit dem Einsatz einer Schnüffelsoftware gegen verschiedene Strafvorschriften verstoßen zu haben. In der Anzeigeschrift (PDF) des Anwaltsbüros, das die Piratenpartei vertritt, ist von grundgesetzwidrigen Online-Durchsuchungen die Rede.
Der Hintergrund: Vor gut einer Woche hatte der Chaos Computer Club aufgedeckt, dass eine von der Polizei eingesetzte Software zur Überwachung von Computern Schwachstellen aufweist. Außerdem soll der sogenannte Staatstrojaner mehr Daten abgreifen können als gesetzlich zugelassen ist. Seitdem wurde bekannt, dass es sich offenbar um Software der hessischen Firma DigiTask handelt - und dass weitere Behörden Trojaner in Auftrag gegeben haben.
Die Piraten werten den Einsatz der Trojanersoftware als ein unzulässiges "Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage". Außerdem sehen sie in dem Einsatz eine Verletzung verschiedener datenschutzrechtlicher Vorschriften.
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In seinem fünfseitigen Schreiben an die Staatsanwaltschaft München I legt der Anwalt der Piratenpartei zudem dar, "dass das LKA gegenüber dem Gericht den Versuch unternommen hat, die Funktionalität der Software unrichtig darzustellen". So habe verschleiert werden sollen, dass mit dem Programm Online-Durchsuchungen zum Zwecke der Strafverfolgung durchgeführt werden.
Der Landesvorsitzende der Piratenpartei in Bayern, Stefan Körner, sagte, er erwarte, dass sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setze, wenn "sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten".
Sowohl Körner als auch der Anwalt der Piratenpartei, Thomas Stadler, formulierten Zweifel, dass auf Grund ihrer Anzeige tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde. So heißt es in der Anzeigeschrift: "Sollten Ermittlungen nicht aufgenommen werden, obwohl ohne Zweifel ein hohes Maß an Tatverdacht besteht, müsste meine Mandantin davon ausgehen, dass die bayerische Justiz nicht ohne Ansehung der Person ermittelt, sondern vielmehr nach politischen Kriterien bzw. Vorgaben."