Zum Inhalt springen

Schweden EU-Millionenstrafe für späte Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof hat Schweden zur Zahlung einer Millionenstrafe verurteilt. Das Land hatte eine umstrittene EU-Richtlinie zur Speicherung von Vorratsdaten erst spät umgesetzt. Auch Deutschland droht eine Strafzahlung.
EU-Kommission in Brüssel: Deutschland zögert bei umstrittener Datenspeicherung

EU-Kommission in Brüssel: Deutschland zögert bei umstrittener Datenspeicherung

Foto: Thierry Monasse/ dpa

Luxemburg - Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung muss Schweden eine EU-Strafe von drei Millionen Euro zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-270/11 ). Das Land habe die EU-Richtlinie von 2006 mit Verspätung umgesetzt und somit europäisches Recht verletzt, entschieden Europas oberste Richter. Die EU-Kommission hatte Schweden vor dem Gerichtshof verklagt und eine noch höhere Geldbuße verlangt.

Die EU-Richtlinie von 2006 (2006/24/EG ) schreibt den Staaten vor, Verbindungsdaten ihrer Bürger (Funkzellen, Standortkennung, IP-Adressen usw., nicht Kommunikationsinhalte) zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate zu speichern - ohne konkreten Anlass. Kritiker sehen darin einen Angriff auf den Schutz persönlicher Daten. Nach Ansicht der Luxemburger Richter wirken sich Verzögerungen bei der Umsetzung des EU-Gesetzes negativ auf die Arbeit von Justiz und Polizei aus, die schwere Straftaten nicht so leicht aufdecken könnten. Schweden habe "erhebliche Zeit", nämlich fast fünf Jahre, abgewartet, bis das Land begonnen habe, Vorratsdaten zu speichern, schreiben die Richter.

Der Fall ist auch für Deutschland von Bedeutung: Im Mai 2012 hatte die EU-Kommission Deutschland vor dem EuGH verklagt. Berlin habe das europäische Gesetz immer noch nicht in nationales Recht übertragen und verletze damit EU-Recht, kritisiert die EU-Kommission. Es droht ebenfalls ein millionenschweres Bußgeld, das aber erst nach dem Urteil fällig würde. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder kassiert, eine Neuauflage scheitert bisher am erbitterten Widerstand der FDP.

Die umstrittene EU-Richtlinie sollte eigentlich bereits im vergangenen Jahr überarbeitet werden. EU-Kommissarin Cecilia Malmström hat angekündigt, die Speicherdauer einschränken zu wollen. Bisher sind zwischen sechs Monate und zwei Jahre vorgeschrieben. Außerdem könnte es Auflagen geben, wie die Daten sicher gespeichert werden müssen. Die Richtlinie könnte zusammen mit der neuen Verordnung zum Datenschutz vorgelegt werden.

ore/dpa