Verfassungsbeschwerde Auch die FDP will Staatstrojaner bremsen

Verfahrensbevollmächtigter Nikolaos Gazeas (l-r) und die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum
Foto: Wolfgang Kumm/ dpaNach dem Verein Digitalcourage und dem Bundesverband IT-Sicherheit (TeleTrusT) hat nun auch die FDP Verfassungsbeschwerde gegen das Staatstrojaner-Gesetz eingelegt. Der Einsatz solcher Überwachungssoftware auf Computern oder Smartphones greife in "unverhältnismäßiger Art und Weise" in den "empfindlichen Bereich der digitalen Privatsphäre" ein, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann.
Er zeigte sich überzeugt vom Erfolg der Klage: Die große Koalition überschreite mit dem sogenannten Staatstrojaner "bewusst" die Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten 2008 strikte Grenzen für die Online-Durchsuchung festgelegt.
Mithilfe der heimlich auf dem Zielgerät installierten Software können Ermittler etwa die Kommunikation über verschlüsselte Messengerdienste direkt an der Quelle überwachen. Diese Maßnahme heißt Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Noch darüber hinaus geht die Online-Durchsuchung, ebenfalls mittels Staatstrojaner: Sie ermöglicht das komplette Auslesen des Zielgeräts aus der Ferne, einschließlich aller gespeicherten Dateien, Textentwürfe und Korrespondenzen.
Neue Einsatzgebiete für die umstrittene Software
Beide Überwachungsmaßnahmen wurden 2017 mit einer Erweiterung der Strafprozessordnung neu geregelt. Seither dürfen deutsche Strafverfolgungsbehörden sie zur Aufklärung von schweren beziehungsweise besonders schweren Straftaten einsetzen, sofern sie einen richterlichen Beschluss vorweisen können.
Was sind Staatstrojaner?
Bei der Vorstellung der FDP-Klage in Berlin nannte der Verfahrensbevollmächtigte Nikolaos Gazeas die Online-Durchsuchung den "schwersten Eingriff" in die Rechte der Bürger, den die Strafprozessordnung vorsehe. "Denn wer den Computer oder das Smartphone eines Menschen ausliest oder sogar kontinuierlich überwacht, weiß heutzutage letztlich fast alles über ihn."
Der Staatstrojaner ermögliche es den Ermittlern nicht nur, die Daten auf einem Rechner zu durchforsten, sagte der Anwalt. Er erlaube auch eine Überwachung in Echtzeit, als ob ein Ermittler beständig einen Blick über die Schulter auf den Rechner werfe und alles mitbekomme - und beispielsweise auch verworfene Passagen einer E-Mail oder eines Textes lesen könne. Die Online-Durchsuchung sei somit die einzige Maßnahme in der Strafprozessordnung, "die es sogar erlaubt, dem Menschen beim Denken zuzuschauen".
Insgesamt wird es vier Verfassungsbeschwerden geben
Zudem, sagte Gazeas im Gespräch mit dem SPIEGEL, würden sämtliche Personen, mit denen der Überwachte zum Beispiel per E-Mail kommuniziert hat, ebenfalls zum Gegenstand der Überwachung, sofern die Polizei in den Posteingang schaut. In der analogen Welt gebe es nichts Vergleichbares.
Die FDP will mit der Klage auch ihrem traditionellen Ruf als Bürgerrechtspartei wieder gerecht werden. Bei der Präsentation der Klage saßen auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch auf dem Podium. Es müsse gegen dieses Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Weil der Gesetzgeber mal wieder austesten will, was denn noch im digitalen Zeitalter an Grundrechtseinschränkungen möglich ist."
Am kommenden Freitag wird außerdem noch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ihre Verfassungsbeschwerde vorstellen.