Strafe für Gewaltvideo Google will nicht für Nutzerinhalte haften

Google soll büßen: Weil das von einem Nutzer hochgeladene Video einer Misshandlung nicht schnell genug von einer Seite der Firma verschwand, wurden Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt. Google ist empört - und warnt vor den Folgen einer solch "hanebüchenen" Rechtsprechung.
Google-Sprecher Bill Echikson nach der Urteilsverkündung: "Überraschendes Urteil"

Google-Sprecher Bill Echikson nach der Urteilsverkündung: "Überraschendes Urteil"

Foto: STRINGER/ITALY/ REUTERS

Ein Nutzer lädt Aufnahmen einer Misshandlung auf eine Videoplattform, die Polizei informiert den Betreiber, der Clip wird gelöscht. Das ist bisher die gängige Praxis. Die Betreiber von YouTube, Facebook und Co. überprüfen die von ihren vielen Millionen Nutzern hochgeladenen Dateien nicht erst, bevor sie veröffentlicht werden. Stattdessen können sich Nutzer über fragwürdige Inhalte beschweren, erst dann wird kontrolliert. Damit sind die Unternehmen auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Zumindest bisher, denn zu ihrer eigenen Überraschung wurden drei Google-Manager wegen genau eines solchen Falls am Mittwoch in Italien verurteilt, zu sechs Monaten auf Bewährung. Auf einer Videoplattform des Unternehmens war Ende September 2006 ein Clip abrufbar, in dem Jugendliche einen Autisten misshandeln. Zwei Monate später ging ein Hinweis der Polizei ein, Google sperrte daraufhin das Video. Nach eigenen Angaben binnen weniger Stunden.

Trotzdem befanden die Richter, dass Google die Privatsphäre des Prügelopfers verletzt habe und verurteilten Datenschutzchef Peter Fleischer, den Firmenjuristen David Drummond und Ex-Finanzchef George Reyes. Ein vierter Angeklagter ging straffrei aus. "Keiner der vier hatte irgendetwas mit dem Video zu tun. Sie haben es nicht gefilmt, sie haben es nicht ins Netz gestellt, sie haben es nicht überprüft. Trotzdem wurden sie zur Verantwortung gezogen", sagte ein Google-Sprecher Bill Echikson. Umgehend kündigte das Unternehmen Berufung gegen das "hanebüchene" Urteil an.

Staatsanwalt begrüßt Interneturteil

Die Mailänder Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden. Es sei "zum ersten Mal in Italien ein großes Problem im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde in der heutigen Zeit" aufgeworfen worden. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass Google es unterlassen hätte, das Einverständnis für die Veröffentlichung von Seiten aller an dem Video Beteiligten einzuholen.

Die bange Frage ist nun, ob das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung, die bisher nicht vorliegt, allein auf diesen Grund abzielt - und ob sich diese Rechtsauffassung auch Berufungsverfahren durchsetzt. Denn das würde gravierende Einschränkungen für Internetdienstleister in Italien mit sich bringen - und eine Abkehr von der derzeitigen Praxis, die anerkennt, dass eine Vorabkontrolle jeglicher Nutzerinhalte nicht zu bewerkstelligen ist, weder von Großunternehmen wie Google, noch von kleinen Anbietern oder privaten Website-Betreibern.

"Ich bin außer mir. Diese Entscheidung schafft ein gefährliches Beispiel", protestierte der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende von Google Italien, David Drummond, der zu den Verurteilten zählt. Es gebe "klare gesetzliche Bestimmungen in Italien wie auch in der EU", die eindeutig festlegten, dass Internetunternehmen die Inhalte nicht vorab kontrollieren müssten.

In ihren Nutzungsbedingungen weisen die Anbieter ihre Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass sie nur Material ins Netz stellen dürfen, an dem sie auch die Rechte haben. Dazu brauchen die Uploader in vielen europäischen Ländern die ausdrückliche Einverständnis der Personen auf dem Bild oder im Video. Weil die Plattform-Anbieter dies nicht kontrollieren können, reichen sie die Verantwortung weiter.

So auch im aktuell verhandelten Fall: Google half den Behörden, die Person zu identifizieren, die das Gewaltvideo ins Netz gestellt hatte.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren