Filmindustrie versus »Streamzz« Illegales Streaming-Angebot abgeschaltet

Fehlernachricht: Die Links auf die illegalen Inhalte laufen ins Leere
Foto: streamzErfolg für die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE): Die Industrie-Allianz gegen illegale Streaming-Angebote konnte nach eigenen Angaben die Website Streamzz abschalten, über die illegal 75.000 Filme und 15.000 Serienfolgen verbreitet wurden. Laut ACE soll das Angebot von Nordrhein-Westfalen aus betrieben worden sein und mehr als sieben Millionen Besuche pro Monat, insbesondere aus Deutschland verzeichnet haben.
Bei Streamzz soll es sich um einen sogenannten Hoster gehandelt haben. Diese Anbieter halten die Daten bereit, die von anderen illegalen Portalen verlinkt werden. Damit versuchen sich die Beteiligten unangreifbar zu machen: Die Hoster selbst erklären, dass sie keine Kontrolle darüber haben, welche Inhalte zu ihnen hochgeladen werden. Die auf sie verlinkenden Portale wiederum betonen, dass sie keine illegalen Inhalte auf ihren eigenen Servern speichern, sondern lediglich Links verteilen.
Illegale Streams auf 60 Portalen verteilt
Nach Angaben der ACE sollen mehr als 60 Streaming-Portale auf die Inhalte bei Streamzz verwiesen haben. »Diese Aktion ist ein großer Erfolg für die Rechteinhaber in Deutschland und auf der ganzen Welt«, erklärt Philipp Wohlfrom, der bei Constantin Film für das internationale Lizenzgeschäft zuständig ist und mit der ACE an der Schließung des Portals zusammengearbeitet hatte. Wie genau die Abschaltung gelungen ist, ist unklar.
Da die Betreiber solcher Angebote oft nicht nur ihre Identität verbergen, sondern auch oft unklar ist, wo ihre Server stehen, versuchte die Filmindustrie in den vergangenen Jahren einen neuen Ansatz: Sie verlangen von Providern, dass sie den Zugang zu diesen Portalen unterbinden.
Da solche Verfahren jedoch sehr langwierig, die Sperren aber in der Regel leicht zu umgehen sind, versuchen die Vertreter der Film- und Fernsehindustrie derzeit, Provider und andere Unternehmen zu schnelleren Sperren solcher Angebote zu bewegen. Sony Pictures prozessiert aktuell gegen den Schweizer DNS-Anbieter Quad9, weil der über seine Dienste den Zugang zu einem solchen illegalen Angebot ermögliche. Anfang März hatte das Landgericht Leipzig Sony recht gegeben, Quad9 zieht nun in die nächste Instanz.