Street-View-Autos Datenschützer verhängt Bußgeld gegen Google

145.000 Euro Bußgeld muss Google bezahlen, wenn es nach Hamburgs Datenschutzbeauftragtem geht. Anlass für die Bestrafung: Die W-Lan-Mitschnitte, die Googles Street-View-Autos anfertigten. Dabei wurden nicht nur Standorte, sondern auch Passwörter, E-Mails und anderes erfasst.
Street-View-Kamera: Ein Google-Kameraauto in Berlin

Street-View-Kamera: Ein Google-Kameraauto in Berlin

Foto: Tobias Kleinschmidt/ dpa

Hamburg - Diese Summe wird in Mountain View niemandem Kopfzerbrechen bereiten: Um 145.000 Euro Umsatz zu machen, braucht Google nicht einmal zwei Minuten. Doch das Bußgeld, das der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz gegen den Suchmaschinenkonzern verhängt, hat ohnehin eher symbolische Wirkung: Es geht um die Tatsache, dass Googles Street-View-Autos, als sie in den Jahren 2008 bis 2010 deutsche Straßenzüge fotografierten, nebenbei auch W-Lan-Netze erfassten. Und zwar nicht nur die Standorte von Routern, weil diese für Lokalisierungsdienste als Peilpunkte herangezogen werden. Sondern auch Inhalte wie E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte gegen Google ermittelt, doch das Verfahren wurde im Herbst 2012 eingestellt. Das getrennt eingeleitete Verfahren des Datenschutzbeauftragten wurde jetzt erst abgeschlossen, mit der "rechtskräftigen Feststellung, dass Google Inc. fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhoben und gespeichert hat", wie es in einer Mitteilung des Datenschutzbeauftragten  heißt.

Google habe sich "bei der Aufklärung kooperativ gezeigt und öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt", so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Man müsse jedoch davon ausgehen, dass "die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben". Aus einem US-Prüfbericht zu dem Vorfall geht hervor, dass der verantwortliche Entwickler mehrere Kollegen über die geplante Datensammlung informiert hatte, und dass mehrere Mitarbeiter über die von Street-View-Autos aufgezeichneten URLs diskutiert hatten. Als problematisch hatte die Mitschnitte offenbar keiner der Beteiligten beurteilt.

Caspar nutzte die Gelegenheit, auf die Tatsache hinzuweisen, dass solche vergleichsweise lächerlichen Bußgelder ein Nachteil der derzeitigen nationalen Datenschutzregelungen seien.

Multinationale Konzerne können, wenn es sich um fahrlässig verursachte Verstöße handelt, bis zu 150.000 Euro, bei vorsätzlichen Verstößen mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Caspar spricht von "Discount-Preisen". Er befürworte daher die Regelung, die im Zusammenhang mit einer derzeit verhandelten europäischen Datenschutzverordnung diskutiert wird: Demnach könnten Unternehmen bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes an Bußgeld bezahlen müssen, wenn die Verstöße schwerwiegend genug seien.

Teurer wurde dieselbe Angelegenheit für Google im Mutterland USA: Dort wurde ein Verfahren gegen Google wegen der W-Lan-Mitschnitte, das 38 Bundesstaaten angestrengt hatten, eingestellt. Gegen eine Zahlung von sieben Millionen Dollar.

cis
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