Dürfen die das eigentlich? Eine Handvoll Grüner will den "Tatort"-Kommissaren bei ihrer Bildschirmarbeit auf die Finger schauen. Unter dem Twitter-Account @TatortWatch sollen Rechtsverstöße der Ermittler benannt werden. Den Anfang hat die Berliner Juristin Paula Riester gemacht, die für die Grünen im Bezirksparlament Friedrichshain-Kreuzberg sitzt und für den Bundestag kandidiert. Sie kommentierte am Sonntagabend "Borowski und der brennende Mann".
Rund 9,3 Millionen Zuschauer wollten den Krimi am Sonntagabend sehen. Im Vergleich dazu sind die etwa 1000 Twitter-Nutzer, die @TatortWatch freiwillig abonniert haben, ein winziges Grüppchen. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe wittert trotzdem schon ein grünes "Bevormundungsprojekt".
SPIEGEL ONLINE: "Tatort" ist eine Fernsehserie, warum sollen sich die Kommissare trotzdem ans Gesetz halten?
Paula Riester: Wir glauben, dass die Serie von vielen als realistisch wahrgenommen wird. Ich meine damit nicht unbedingt Til Schweiger, der als Kommissar Verdächtige erschießt, das ist ganz klar Fiktion. Aber wenn zum Beispiel jemand im Verhör bedroht wird und keinen Anwalt hinzuziehen kann, oder wenn Polizisten einfach in eine Wohnung einbrechen, dann sind das Rechtsverstöße. Im "Tatort" ist das aber oft kein Thema.
SPIEGEL ONLINE: Wäre ein korrekter "Tatort" nicht ziemlich langweilig?
Riester: Im realen Leben gibt es leider auch Rechtsverletzungen seitens der Polizei, ganz unrealistisch ist der Tatort also nicht immer. Aber im realen Leben wird das dann von Gerichten überprüft. Und klar, der "Tatort" will eine Geschichte transportieren, nicht Rechtsnachhilfe geben. Wir wollen ja auch nur auf diese Fehler aufmerksam machen, damit sich in der öffentlichen Meinung nicht festsetzt, dass Polizeiarbeit tatsächlich so wie im "Tatort" abläuft. Wenn Zuschauer dann selbst einmal in die Situation kommen, als Zeuge oder als Verdächtiger, dann wissen sie nachher gar nicht, was für Rechte ihnen zustehen.
SPIEGEL ONLINE: Wie hat sich der "Tatort" aus Kiel geschlagen?
Riester: Der war relativ harmlos, sieht man von den fehlenden Belehrungen der Verdächtigen und Zeugen über ihre Rechte ab.
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