Mutmaßlicher Gesetzesverstoß Bundesamt macht Anhörungsschreiben an Telegram öffentlich

Weil die deutschen Behörden die Telegram-Betreiber in Dubai per Post nicht erreicht haben, veröffentlichen sie ihre Schreiben nun in Kurzform im Netz. Antwortet Telegram nicht in einem Monat, droht ein Bußgeld.
Icon der Telegram-App: »Vorhaltung eines wirksamen und transparenten Verfahrens für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte«

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Foto: KIRILL KUDRYAVTSEV / AFP

Das Bundesamt für Justiz hat am Mittwoch zwei Anhörungsschreiben an die Betreiber von Telegram im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen. Darin wirft die Behörde dem Unternehmen vor, gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu verstoßen. Das Gesetz schreibt vor, dass Social-Media-Plattformen strafbare Inhalte zeitnah und konsequent löschen müssen.

Telegram steht seit Langem in der Kritik, nur selten extremistische und verbotene Inhalte zu löschen. Für deutsche Ermittlungsbehörden waren die Betreiber um den russischen Firmenchef Pawel Durow jahrelang nicht erreichbar. (Lesen Sie hier mehr zum Unternehmen und seinem Gründer.)

Erst seit Kurzem besteht ein Dialog zwischen dem Unternehmen und deutschen Behörden. Dieser ist unabhängig von den NetzDG-Vorwürfen der deutschen Behörden zustande gekommen.

Die beiden nun veröffentlichten Anhörungsschreiben stammen vom 28. April 2021. Zweimal hatte das Bundesamt für Justiz versucht, sie per Post an eine Anschrift von Telegram im 23. Stock eines Bürohochhauses in Dubai zu schicken. Doch beide Zustellversuche, die jeweils durch die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate durchgeführt wurden, sind nach SPIEGEL-Informationen gescheitert. Darüber informierten die Dubaier Behörden die deutsche Botschaft in den Emiraten. Das Bonner Schreiben ging zuvor über das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft vor Ort an die Vertreter der Emirate.

Das Bundesamt für Justiz hat die Schreiben nun im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen. Sie sind damit in gekürzter Form auch online über die Suche des Bundesanzeigers auffindbar . Die vollständigen Schreiben können nur Vertreter von Telegram beim Bundesamt für Justiz in Bonn abholen oder einsehen.

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Telegram hat vier Wochen Zeit für eine Antwort

Die Schreiben gelten nun nach zwei Wochen als zugestellt. Anschließend haben die Telegram-Betreiber noch einmal zwei Wochen Zeit, um auf die Vorwürfe des Bundesamts für Justiz zu reagieren. Diese Frist hat die Behörde dem Unternehmen nach SPIEGEL-Informationen in den Anhörungsschreiben eingeräumt. Sollte Telegram innerhalb der vier Wochen nicht reagieren, droht dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 55 Millionen Euro.

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Konkret wirft die dem Bundesjustizministerium unterstellte Behörde Telegram vor, gegen die Regelungen in § 3a und § 5 des NetzDG zu verstoßen. Diese verlangen, die »Vorhaltung eines wirksamen und transparenten Verfahrens für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte« und die Benennung eines sogenannten »inländischen Zustellungsbevollmächtigten«, wie es in den Schreiben heißt.

SPIEGEL-Recherchen hatten im vergangenen Frühjahr bereits gezeigt, dass die Dubaier Telegram-Büros in Turm A der Al Kazim-Türme offenbar nicht besetzt sind. An der Rezeption des Bürohochhauses sagte damals die Empfangsdame, dass sie in den drei Jahren, in denen sie dort arbeite, noch nie jemanden gesehen habe, der in das Büro gegangen sei. »Es ist sehr seltsam, wir haben nicht einmal einen Kontakt von denen. Nichts.«

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