Umstrittenes Internetgesetz Bundesrat winkt Leistungsschutzrecht durch

Die SPD findet das Gesetz schlecht, unternimmt aber lieber nichts dagegen: Der Bundesrat hat zum umstrittenen Leistungsschutzrecht nur eine Stellungnahme beschlossen, das Gesetz wird nun in Kraft treten. Der von den Sozialdemokraten angekündigte Widerstand blieb aus.
Bundesrat (Archivbild): SPD will das Leistungsschutzrecht doch nicht kippen

Bundesrat (Archivbild): SPD will das Leistungsschutzrecht doch nicht kippen

Foto: Robert Schlesinger/ picture alliance / dpa

Berlin/Hamburg - "Handwerklich schlecht gemacht", "unzureichend", "falscher Weg": So kommentiert der Bundesrat das umstrittene Leistungsschutzrecht. Die Entschließung wurde von den Ländern Hamburg und Baden-Württemberg am Freitag eingebracht und beschlossen. Weiter einmischen wollen sich die Ländervertreter aber nicht, das Leistungsschutzrecht ließen sie im Bundesrat unangetastet.

Das Leistungsschutzrecht war von der schwarz-gelben Koalition eilig beschlossen worden, gegen den Rat von Rechtsexperten und Netzpolitikern. Es soll Verlagen ermöglichen, künftig von Suchmaschinen und ähnlichen Diensten Lizenzgebühren für die Nutzung von Artikeln oder Auszügen einzufordern.

Im Bundestag hatte die SPD das Gesetz noch abgelehnt. Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte auf der Computermesse Cebit Anfang März den Widerstand der SPD im Bundesrat angekündigt . Dort haben die rot-grün regierten Länder eine Mehrheit. Auch wenn der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen muss, hätten die Länder den Vermittlungsausschuss einschalten und das Gesetz mindestens verzögern können.

Darauf hat die SPD nun verzichtet. Nordrhein-Westfalen hatte am Donnerstag klargemacht, das Leistungsschutzrecht nicht aufhalten zu wollen. Stattdessen gibt es nun eine sogenannte Entschließung (PDF-Datei) . Diese wurden nun mit den Stimmen der SPD-geführten Länder beschlossen: Man erwarte ein neues Gesetz nach der Bundestagswahl. Damit versucht die SPD nun den Spagat: Einerseits gegen das Leistungsschutzrecht sein, andererseits das Gesetz nicht antasten - sehr zum Ärger von Netzpolitikern und Gegnern der umstrittenen Lizenzpflicht.

Die hatten gehofft, die SPD würde das Gesetz über den Bundesrat so lange aufhalten, bis im Herbst ein neuer Bundestag gewählt ist. Nach dem Diskontinuitätsprinzip wäre das Gesetz dann verfallen. Aus einer Landesvertretung eines SPD-regierten Bundeslandes heißt es allerdings, der Bundesrat hätte das Leistungsschutzrecht kaum aufhalten können. So festgefahren seien die Positionen, dass der Vermittlungsausschuss nichts zu vermitteln gehabt hätte. Letztlich wäre das Gesetz wieder im Bundestag gelandet, dort hätte die schwarz-gelbe Koalition es noch vor der Sommerpause erneut beschließen können.

In eigener Sache:

Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Der Gesetzestext lässt Fragen offen, die nun für Rechtsunsicherheit unter Bloggern und Website-Betreibern sorgen. Mehrere Publikationen haben bereits klargemacht, wozu sie das Leistungsschutzrecht künftig nicht nutzen wollen, zum Beispiel Heise  und Golem . SPIEGEL ONLINE hat sich bereits im Juni 2012 dazu geäußert.

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