Niederlage für Datenschützer Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben

Facebook: Unternehmen in Schleswig-Holstein dürfen Fanseiten betreiben
Foto: DADO RUVIC/ REUTERSSchleswig -Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, in dem sozialen Netzwerk Fanseiten zu betreiben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig. Die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich.
Das Gericht entsprach damit den drei Musterklagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein gegen Anordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD). Behördenchef Thilo Weichert wollte den Firmen untersagen lassen, Dienste von Facebook zu nutzen. Im November 2011 hatte das ULD verfügt, dass die Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren sollen, damit sie zumindest öffentlich nicht mehr erreichbar sind. Die ULD unterstrich ihre Verfügung mit der Androhung eines Bußgelds von bis zu 50.000 Euro.
Das Gericht ließ jedoch eine Berufung gegen das Urteil zu, weil der Fall "in der Tat von grundsätzlicher Bedeutung ist", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rosenthal bei der Urteilsverkündung.
Die Datenschützer hatten ihr Vorgehen damit begründet, dass Facebook von den Nutzern der Seite für Werbezwecke persönliche Daten erhebe und Nutzungsprofile erstelle, ohne dabei maßgebliche Vorschriften des Datenschutzrechts zu beachten. Dafür seien die Unternehmen mitverantwortlich. Das ULD hält auch die Einbindung "Gefällt mir"-Knopfs auf den Webseiten von Unternehmen und öffentlichen Institutionen für rechtswidrig. Die Ablehnung des "Like"-Buttons war aber nicht Gegenstand des Verfahrens.