Streit um Uploadfilter und Leistungsschutzrecht Kann die umstrittene Urheberrechtsreform noch scheitern?

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf einen Kompromiss zur geplanten Urheberrechtsreform geeinigt. Kritiker versuchen nun, Teile der Reform auf den letzten Metern zu verhindern. Die wichtigsten Antworten.
YouTube Fehler-Logo (Symbolbild)

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Foto: Dado Ruvic/ REUTERS

Was wurde entschieden?

Am Mittwochabend haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Neuregelung des Urheberrechts geeinigt. Die Reform, vorangetrieben unter anderem vom CDU-Europaabgeordneten Axel Voss, gilt insgesamt als überfällig. Dank ihr soll das Urheberrecht endlich den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden - schließlich stammt die aktuell geltende EU-Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001.

Umstritten sind aber vor allem zwei Teile des neuen Regelwerks: Artikel 11, in dem ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger geregelt wird, und noch stärker Artikel 13. Darin geht es um die Haftbarkeit von Plattformbetreibern wie YouTube für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer.

Die Plattformen sollen verpflichtet werden, alles ihnen Mögliche zu tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Das heißt, sie müssten jedes Bild, Video oder Audio prüfen, um das unbefugte Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern. Für Anbieter würde so eine Regelung entweder bedeuten, dass sie sämtliche Rechte von sämtlichen Rechteinhabern der Welt einholen müssten - was realitätsfern ist - oder, dass sie Programme einsetzen müssen, die die Inhalte vor der Veröffentlichung automatisiert scannen. Solche Programme werden gemeinhin Uploadfilter genannt. Und unter diesem Schlagwort formiert sich der Protest - obwohl das Wort im Gesetzestext selbst nicht auftaucht. Denn auch, wenn die Plattformbetreiber ausdrücklich nicht zum Einsatz von Filtern gezwungen werden sollen, ist derzeit noch keine andere technische Lösung vorstellbar.

Warum ist die Kritik so heftig?

Gegen Artikel 13 gab und gibt es Widerstand sowohl von Bürgerrechtlern, Unternehmern und Politikern wie Julia Reda (Piraten) und Dorothee Bär (CSU), als auch von YouTubern und ihren Fans (mehr zu diesem Thema hier). In der Szene der Webvideomacher sorgen die Reformpläne seit vergangenem Jahr für Aufregung, auch wegen YouTubes Umgang damit.

Die jeweils vorgebrachte Kritik geht in eine ähnliche Richtung: Uploadfilter sind unzuverlässig und gefährden das freie Internet. Software könne beispielsweise nicht erkennen, ob es sich um eine Rechteverletzung oder eine zulässige Nutzung handelt, etwa um eine Parodie. Zu viele Inhalte würden so weggefiltert und nie veröffentlicht werden.

Zudem gelten die Vorgaben von Artikel 13 nicht nur für Tech-Riesen wie YouTube. Sie könnten auch kleinere Plattformen zwingen, teure Filtertechnik einzukaufen - etwa aus den USA , führen Kritiker an. Ausgenommen sind von der Regelung neben nicht kommerziellen Angeboten nur kommerzielle Anbieter, die zugleich weniger als drei Jahre auf dem europäischen Markt aktiv sind, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und weniger als fünf Millionen monatlich aktive Nutzer haben.

Die Pläne seien eine "Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer", kritisierte Julia Reda - auch mit Blick auf das umstrittene Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Die Neuregelung sei "ein Angriff auf das freie Internet".

Wie geht es nun weiter?

Die Unterhändler haben sich auf den finalen Text geeinigt. Bald wird der Trilog-Kompromiss dann dem Plenum des Europaparlaments zur Abstimmung vorgelegt. Nach Angaben aus dem Parlament könnte dies frühestens Ende März geschehen, andernfalls im April. Auch der Rat der EU muss noch zustimmen.

"Im Rat der EU waren zuletzt noch acht Mitgliedsstaaten gegen die Reform. Das reicht nicht für eine Sperrminorität, so dass eine Annahme wahrscheinlich ist", sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken dem SPIEGEL. Auch im EU-Parlament würden Trilog-Ergebnisse in der Regel angenommen.

Die Zustimmung im Rechtsausschuss ist Wölken zufolge sicher. Im gesamten Plenum, in dem 751 Abgeordnete entscheiden, könnte die Annahme dagegen knapp werden, so Wölken.

Stimmt das EU-Parlament dagegen, wird das Projekt wohl mindestens bis in die Zeit nach der Europawahl im Mai verschoben. Theoretisch ist es auch eine Option, die Reform ohne die Artikel 11 und 13 durchzuwinken. Wölken sagt dazu aber: "Inhaltliche Änderungen sind nur dann möglich, wenn das Plenum explizit dafür stimmt, Änderungen diskutieren zu wollen."

Können Kritiker die Reform noch stoppen?

Zahlreiche YouTuber versuchen ihre Fans und andere Internetnutzer derzeit mit Hashtags wie #NiemehrCDU  und #Artikel13 zum Widerstand gegen die umstrittene Reform zu bewegen. Das Bündnis #SaveYourInternet und die Piratenpartei haben auch zu europaweiten Demonstrationen am 23. März, also kurz vor dem ersten möglichen Abstimmungstermin im EU-Parlament, aufgerufen. Eine Onlinepetition auf Change.org  gegen Artikel 11 und Artikel 13 haben bereits 4,7 Millionen Unterstützer unterschrieben. Sie wird Montag Bundesjustizministerin Katarina Barley überreicht.

Kritiker der Reform wollen in den Wochen vor der finalen Abstimmung versuchen, einzelne Abgeordnete direkt zu beeinflussen - viele von ihnen kandidieren für die kommende Europawahl.

"Rufen Sie Ihre Abgeordneten auf, dagegen zu stimmen", schreibt Julia Reda dazu auf Twitter. "Gehen Sie zu ihren Kampagnenveranstaltungen und fragen Sie sie nach Artikel 13, machen Sie deutlich, dass dies ein wichtiges Thema für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai sein wird." Noch sei das Gesetz zu verhindern, schreibt die Piratin auf ihrer Website .

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes war im Zitat von Julia Reda von einem "Angriff auf das kostenlose Internet" die Rede, die richtige Übersetzung lautet "freies Internet". Wir haben den Fehler korrigiert.

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