Reform des Urheberrechts Europaparlament stimmt für Upload-Filter und ein EU-Leistungsschutzrecht

Das Europaparlament hat sich am Mittwoch für neue Regeln im Umgang mit Online-Inhalten ausgesprochen. Auch die beiden umstrittensten Artikel bekamen eine Mehrheit.
Abgeordnete im EU-Parlament

Abgeordnete im EU-Parlament

Foto: VINCENT KESSLER/ REUTERS

Das Plenum des Europaparlaments hat am Mittwoch im zweiten Anlauf eine Reform des EU-Urheberrechts auf den Weg gebracht. Verlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollen durch die neuen Vorschriften fairer für ihre Leistung entlohnt werden, so das Versprechen. Die Reform wird allgemein als dringend notwendig angesehen - die bisherigen Regeln sind von 2001 -, über die Details jedoch wird seit Monaten heftig gestritten.

Noch im Juli hatten sich die Parlamentarier in Straßburg nicht auf eine gemeinsame Position einigen können und den Vorschlag von Berichterstatter Axel Voss (CDU) zurückgewiesen. Besonders umstritten waren zwei Punkte: die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger und eine automatische Vorabfilterung von Inhalten (durch sogenannte Upload-Filter) für Plattformen wie YouTube.

Beides kann nun Teil der Reform werden, allen Bedenken etwa von Netzaktivisten, Akademikern und sogar Pionieren des Internets zum Trotz. 438 Abgeordnete stimmten für den Plan fürs neue Urheberrecht, 226 dagegen, 39 enthielten sich.

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Die neuen Regeln schreiben die Filter-Software nicht explizit vor. Sie legen aber fest, dass bestimmte Onlineplattformen wie YouTube und Facebook künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Der technisch naheliegende Weg dafür wären Filterprogramme. Ausnahmen gibt es dem angenommenen Vorschlag zufolge  unter anderem für kleinste und kleine Unternehmen sowie für nicht-kommerzielle Anbieter, die zum Beispiel hinter Online-Enzyklopädien stehen.

Für die Einführung des sogenannten Leistungsschutzrechts hatten zahlreiche deutsche Verlagsunternehmen wie Axel Springer lobbyiert. Das Leistungsschutzrecht sieht - vereinfacht gesagt - vor, dass Plattformen wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.

Mit dem Mandat des Plenums können Voss, der Vorsitzende des Rechtsausschusses oder ein Stellvertreter sowie die Schattenberichterstatter der Fraktionen nun in die Verhandlungen mit dem Ministerrat eintreten, moderiert von der Kommission. Das ist der sogenannte Trilog. Das Verhandlungsergebnis muss dann noch einmal vom Parlament bestätigt werden.

Axel Voss sprach Mittwoch unmittelbar nach der Abstimmung von einem "guten Zeichen für unsere Kreativindustrie". Julia Reda dagegen, die sich als EU-Abgeordnete der Piratenpartei gegen die Einführung des Leistungsschutzrechts und Upload-Filter engagiert, sieht das Ergebnis als einen "herben Rückschlag für das freie und offene Internet".

mbö/AFP/Reuters
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