Urteil in Leipzig Richter zementieren GEZ-Pflicht für Computer

GEZ-Zentrale in Köln: Schon GEZahlt?
Foto: Rolf Vennenbernd/ dpaLeipzig/Hamburg - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Die Rundfunkanstalten halten die Besitzer von internetfähigen PC für gebührenpflichtig, weil sich mit diesen Geräten Sendungen empfangen lassen, die mit Livestreams in das Internet eingespeist werden.
Der 6. Senat hat die Revisionen von drei Klägern, einem Anwalt und zwei Studenten gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen zurückgewiesen: Bei internetfähigen PC handele es sich um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Für die Gebührenpflicht komme es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- beziehungsweise Fernsehsendungen mit dem Rechner empfange. Ebenso sei es unerheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch überhaupt dazu in der Lage sei.
Das Gericht folgt damit der Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer Gebühreneinzugszentrale GEZ.
Die Diskussion um Rundfunkgebühren für internetfähige PC begann bereits Ende der Neunziger - und sorgte umgehend für Kontroversen. Die damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) und Heide Simonis (SPD) brachten eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe in die Diskussion, um eine Mehrfachbelastung von Gerätebesitzern zu vermeiden. Zu keinem Zeitpunkt ging es dagegen um Nutzer von Online-Rundfunk-Angeboten: Getreu dem GEZ-Prinzip "Wer ein Gerät hat, mit dem man grundsätzlich empfangen könnte, zahlt auch, wenn er dies nicht tut", sollten alle Netz-PC zur Kasse gebeten werden.
Schließlich ging es nicht zuletzt darum, die sich immer deutlicher abzeichnende Finanzierungslücke von ARD und ZDF zu füllen. Bereits der Rundfunkstaatsvertrag vom Januar 2001 setzte fest, dass ab Ende 2004 Internet-PC kostenpflichtig werden sollten. Prompt erhob sich ein Proteststurm.
Die anhaltende politische Diskussion verzögerte die Umsetzung der Pläne bis 2007. Seitdem aber flattern vor allem Freiberuflern und Betrieben die berüchtigten Mahnbriefchen der GEZ ins Haus. Sie verlangt heute 5,76 Euro Gebühr für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", wenn nicht bereits für herkömmliche bezahlt wird. Was sich hinter dem kryptischen Begriff verbirgt, erklärt die GEZ auf ihrer Web-Seite :
"Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie. Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen."
Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ein PC ohne Internetverbindung, aber mit TV-Karte oder entsprechendem USB-Stick, wäre natürlich ein herkömmliches Rundfunkgerät - denn die TV-Karte ist aus Sicht der GEZ sicherlich korrekterweise ein Rundfunkempfangsteil.
Das alles betrifft natürlich vor allem Geschäftsleute. Schätzungen zufolge geht es aktuell um rund 200.000 Gebührenzahler. Zahlreiche Klagen von Ärzten und Zahnmedizinern, Anwälten und Steuerberatern zeigen, wer da vornehmlich betroffen ist.
In der Öffentlichkeit sorgte eine Flut von entsprechenden Meldungen teils für Empörung, teils für Amüsement. Im März 2010 erntete die Steakhaus-Kette Maredo solidarische Lacher, als sie gegen die Gebührenforderungen wegen ihrer Computerkassen klagte: Auch in denen entdeckt die GEZ neuartige Rundfunkempfangsgeräte, weil sie prinzipiell technisch dazu in der Lage wären, ihre Bediener in den Genuss von ARD- und ZDF-Angeboten kommen zu lassen - wenn die das denn dürften. Natürlich aber, versicherte die Leitung der Fleischbrater-Kette damals, gäbe es dazu einen Beschluss der Geschäftsleitung, dass Kellner über Kassen keinen Medienkonsum pflegen dürften.
Für die Pointe vor Gericht sorgte die Vertreterin des WDR. Nachdem der Richter die Steakhaus-Kassen zu Sonderfällen erklärt hatte, weil deren Internetanschluss für die Nutzung durch Kellner gesperrt sei, setzte er dem WDR respektive der GEZ eine Zehn-Tage-Frist, die Gebührenforderung zurückzuziehen. Darauf wollte die WDR-Vertreterin nicht eingehen, sondern erst Rücksprache halten. Kein Wunder: Es ist gängige GEZ-Philosophie, auch für Fernseher zu kassieren, die nachweislich ARD und ZDF gar nicht empfangen können. Maßgeblich aus Sicht der GEZ ist, dass sie es prinzipiell könnten.
Der Gewinner stand von vornherein fest
Es sind solche Aspekte, die die Gebührenpolitik der Öffentlich-Rechtlichen in den vergangenen Jahren zunehmend in Misskredit gebracht haben. Zu Internet-PC gab es über die Jahre eine stete Abfolge von widersprüchlichen Urteilen: Allein in den vergangenen zwölf Monaten urteilten Gerichte in Kassel, Braunschweig, Schleswig und Gießen gegen die GEZ-PC-Gebühr. Andere Richter akzeptierten, dass die Internet-Nachzügler ARD und ZDF das vermeintlich neue Medium zu ihrem ureigensten Gebühreneinzugsbereich erklärten. Viele der Prozesse gingen in die Berufung - im aktuellen Fall erreichte die Klage gegen die Gebühr die oberste Instanz des Bundesverwaltungsgerichts.
In Hamburg endete erst Mitte Oktober ein Verfahren, in dem sich ein Anwalt erfolgreich gegen Gebührenforderungen des NDR wehrte. Der legte umgehend Berufung vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht ein. Der nicht zahlungsbereite Anwalt will die Sache wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen.
Ob es dazu noch kommt, bleibt nach dem Leipziger Urteil abzuwarten: Die Hamburger Richter dürften dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes folgen.
Am Ende aber gewinnt so oder so die GEZ, respektive ARD und ZDF. Denn sollte die bereits beschlossene Haushaltsabgabe, die ab 2013 die GEZ-Gebühr ersetzen soll, nicht noch an rechtlichen Hürden scheitern, würde aus Sicht der Öffentlich-Rechtlichen alles noch viel besser: Weil ab dann jeder zahlt, jeder Haushalt und jeder Betrieb, flössen zusätzliche Milliarden in die Grundversorgungstaschen (ARD-interne Projektionen gehen von 815 Millionen Euro im Jahr aus). Zahlen würde jedermann - auch, wenn er noch nicht einmal ein Gerät besitzt, mit dem sich die Angebote der Anstalten auch nur prinzipiell empfangen ließen. Dem Steakhaus Maredo würde dann noch nicht einmal mehr die Abschaffung der Kassen helfen.
(BVerwG 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09)