Umstrittenes Gesetz
So wollen US-Behörden ausländische E-Mails mitlesen
Datenschützer sind alarmiert: Mit dem nun verabschiedeten "Cloud Act" soll die US-Justiz in Zukunft einen einfacheren Zugang zu E-Mail-Konten erhalten, die nicht auf Servern in den USA abgespeichert sind.
Kurz vor einer erneuten Totalblockade des US-Haushaltes konnten sich Demokraten und Republikaner doch noch einigen - und den Shutdown verhindern. Mit der Verabschiedung des neuen Etats ratifizierte US-Präsident Donald Trump gleich noch weitere Gesetzesvorhaben. Eines davon sorgt für scharfe Kritik bei Datenschützern.
Denn künftig sollen US-Behörden leichteren Zugriff auf im Ausland gespeicherte E-Mails haben. Das US-Justizministerium kann im Zuge des sogenannten "Cloud Act" Abkommen mit anderen Staaten schließen, um entsprechende Anfragen zu beschleunigen und langwierige diplomatische Prozesse zu umgehen.
Bedingung für die Abkommen ist demnach, dass die Partnerstaaten die persönlichen Freiheitsrechte und die Privatsphäre respektieren.
Anlass für das Gesetz war ein seit Jahren schwelender Streit zwischen den US-Strafverfolgungsbehörden und dem Softwarekonzern Microsoft. Konkret ging es um die von der Antidrogenbehörde DEA im Jahr 2013 verlangte Herausgabe von E-Mails eines mutmaßlichen Drogenhändlers, die auf einem Microsoft-Server in Irland gespeichert sind. Der Konzern weigerte sich, unter anderem mit dem Argument, dass dies einer Hausdurchsuchung auf einem Territorium außerhalb der US-Jurisdiktion gleichkäme.
Zuletzt hatte sich auch der Oberste Gerichtshof der USA mit dem Fall befasst; die Entscheidung wird bis Ende Juni erwartet.
Bereits im Januar hatten EU-Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen in einem Schreiben an den Supreme Court vor einem Datenzugriff in Europa gewarnt. Auch Datenschützer äußerten Bedenken.