Verfolgung mutmaßlicher Straftäter Europa-Richter billigen heimliche GPS-Überwachung

GPS-Satellit: Gerichtshof hat keine Einwände gegen Satellitenüberwachung
Foto: ? Reuters Photographer / Reuters/ REUTERSStraßburg - Die Verwendung von satellitengestützten Überwachungstechniken (GPS) bei strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland ist legitim. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat an diesem Donnerstag in Straßburg die Klage eines einstigen Mitglieds der linksextremistischen "Antiimperialistischen Zelle" (AIZ) abgewiesen. Damit hat der EGMR die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, das 2005 auch so geurteilt und die Beschwerde des heute 44-jährigen Mannes aus Mönchengladbach abgewiesen hatte. Mit der Einschränkung des Rechts auf Achtung des Privatlebens des Klägers sei gegen kein Gesetz verstoßen worden, urteilten die Straßburger Richter.
Im Urteil heißt es wörtlich: "Der Beschwerdeführer kann nicht behaupten, zum Opfer einer Verletzung seiner Rechte nach Artikel 8 geworden zu sein." Dieser Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention betrifft das "Recht auf Achtung des Privatlebens". Der Beschwerdeführer hatte außerdem eine Verletzung von Artikel 6 ins Feld geführt, der das "Recht auf ein faires Verfahren" zusichert. Auch einen Verstoß gegen diesen Artikel konnten die Straßburger Richter nicht erkennen.
Das Gericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass mit der Überwachung weitere Bombenanschläge verhindert werden sollten. "Sie diente damit dem Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Vorbeugung von Verbrechen und dem Schutz der Rechte der Opfer." Die Satellitenüberwachung sei erst angeordnet worden, nachdem sich andere Methoden als wirkungslos erwiesen hätten. Außerdem sei der Beschwerdeführer nur drei Monate lang beobachtet worden.
Gegen den ehemaligen Linksextremisten Bernhard Uzun war wegen des Verdachts auf Beteiligung an mehreren Sprengstoffanschlägen ermittelt worden, für welche die Antiimperialistische Zelle (AIZ) die Verantwortung übernahm. Die AIZ sah sich selbst als Nachfolgerin der Rote Armee Fraktion (RAF). Die GPS-Beobachtung von Uzun und einem Komplizen führte im Februar 1996 zur Festnahme der beiden. Uzun wurde 1999 wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt.
In Straßburg hatte er geklagt, dass seine Observation mittels GPS von Dezember 1995 bis Februar 1996 und die Verwertung der dadurch gewonnenen Erkenntnisse im anschließenden Strafverfahren nicht vereinbar seien mit Artikel 8 und Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Ähnliches Urteil in den USA
Erst vor einigen Tagen hat ein US-Gericht entschieden, dass staatliche Ermittler ohne Durchsuchungsbefehl ein Privatgrundstück betreten und dort ein Auto mit einem GPS-Peilgerät präparieren dürfen, um so jederzeit festzustellen, wo sich der Wagen - und damit meist auch dessen Besitzer - gerade aufhält.
Anlass für die Entscheidung war der Fall eines Einwohners des Staates Oregon, der des Anbaus von Marihuana verdächtigt wurde. Im Jahr 2007 schlichen sich Drogenermittler der Drug Enforcement Administration (DEA) nachts auf das Grundstück des Verdächtigen und versahen seinen auf der Auffahrt geparkten Jeep mit einem GPS-Gerät. Das Ziel: nachzuverfolgen, wann und wie oft der Verdächtige seine Marihuana-Plantagen aufsuchte. Über einen Zeitraum von insgesamt vier Monaten brachten die Ermittler verschiedene, etwa seifengroße GPS-Geräte mit einem Magneten an der Unterseite des Jeep an.
Der Beschuldigte Juan P. gestand später in wesentlichen Anklagepunkten, er verbüßt derzeit eine Haftstrafe von 51 Monaten. Er ging allerdings juristisch gegen die Methoden der DEA vor und verlangte, dass das Beweismaterial, das per GPS gegen ihn gesammelt worden war, vom Gericht außer acht zu lassen sei. Im Januar dieses Jahres gab es eine erste Entscheidung des US Court of Appeals: Das Vorgehen der DEA sei vollkommen legal - eine erweiterte Jury des Gerichts bestätigte dies nun im August.