Verurteilung in Italien Google-Manager haften für Prügel-Clip auf Videoseite

Google-Produkt YouTube: Richter ahndet Verletzung der Privatsphäre
Foto: SAMANTHA SIN/ AFPMailand - Zwei Monate lang war der Clip auf Googles Videoseite im Jahr 2006 abzurufen, auf dem zu sehen war, wie ein behinderter Junge aus Turin misshandelt wird: Schulrowdys schlugen einen autistischen Mitschüler und beschimpften ihn. Einer der Schläger tat so, als riefe er mit seinem Handy bei Vivi Down an, einer Hilfsorganisation für Menschen mit Down-Syndrom. Diese Organisation war es auch, die Klage gegen Google einreichte.
Jetzt hat ein Gericht in Italien drei Top-Manager des Unternehmens zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - eben weil das Unternehmen die Verbreitung des menschenverachtenden Videos nicht verhindert habe. Die Staatsanwaltschaft machte geltend, die Aufnahmen hätten auf einer Liste der meistgesehenen Filme gestanden und daher bemerkt werden müssen. Das Recht des Jungen auf Privatsphäre sei massiv verletzt worden.
Richter Oscar Magi folgte der Anklage und sprach Googles Datenschutzchef Peter Fleischer, den Firmenjuristen David Drummond und Ex-Finanzchef George Reyes der Verletzung der Privatsphäre des Opfers schuldig. Vom Vorwurf der Beleidigung wurden sie freigesprochen, ein vierter Google-Vertreter entging einer Strafe. Die schriftliche Begründung des Richters liegt noch nicht vor.
Das Unternehmen kündigte umgehend Berufung an. "Keiner der vier hatte irgendetwas mit dem Video zu tun. Sie haben es nicht gefilmt, sie haben es nicht ins Netz gestellt, sie haben es nicht überprüft. Trotzdem wurden sie zur Verantwortung gezogen", sagte ein Google-Sprecher und nannte das Urteil einen Angriff auf das Prinzip der Meinungsfreiheit. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, die Meinungsfreiheit müsse gegen die Rechte einzelner abgewogen werden.
"Als ob man Angestellte eines Postdienstleisters belangen will"
Der Schuldspruch könnte weitreichende Folgen haben - nicht nur für Google. Bislang können Nutzer bei Facebook, YouTube und Co. Videos hochladen, ohne dass deren Inhalt kontrolliert wird. Anstößiges Material wird erst entfernt, wenn es von Usern gemeldet wird. Bei Rechtsverstößen schreiten die Unternehmen ein, wehren sich aber dagegen, für alle Nutzerinhalte zu haften.
Google hatte im Juni 2009 dazu erklärt, man halte es für "vollkommen verkehrt", dass das Verfahren überhaupt stattfinde: "Das ist, als ob man Angestellte eines Postdienstleisters belangen will, weil mit der Post auch Hassbriefe geschickt werden." YouTube sei eine "neutrale Plattform". Diese für die dort eingestellten Inhalte verantwortlich machen zu wollen, wäre somit ein "direkter Angriff auf ein freies, offenes Internet".
In dem Verfahren hatte Google betont, dass Mitarbeiter binnen weniger Stunden nach einem Hinweis der Polizei das Video vom Netz genommen hätten. Auch habe man den lokalen Behörden erfolgreich geholfen, die Person ausfindig zu machen, die den Clip ins Netz gestellt hatte.
Die vier Schläger mussten sich vor einem Jugendrichter verantworten.