Urteil zu Vodafone Pass Streaming-Option fürs Handy muss EU-weit gelten
Mobilfunk-Tarifoptionen für unbegrenztes Musik- oder Videostreaming bei bestimmten Diensten müssen EU-weit gelten. Das geht aus einem Urteil hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Landgericht Düsseldorf erwirkt hat (Az.: 12 O 158/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer gegen den Anbieter Vodafone geklagt, weil der die Auslandsnutzung von Apps, die Teil der Tarifoption Vodafone Pass sind, auf das Datenvolumen angerechnet hatte. Die begrenzte Gültigkeit der Tarifoption verstößt den Richtern zufolge aber gegen die EU-Telekom-Binnenmarkt-Verordnung. Diese regelt, dass man seinen Mobilfunktarif in anderen EU-Mitgliedsstaaten genauso und ohne Aufpreis nutzen kann wie im Heimatland.
Anbieter solcher Tarifoptionen - man spricht von Zero Rating - müssen zudem ausreichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informieren, heißt es. Im Fall des Vodafone-Angebots wurden etwa Sprach- und Videotelefonie, Werbung oder das Öffnen externer Links über die vereinbarten Apps aufs Datenvolumen angerechnet. Das stand aber nur in einer Preislisten-Fußnote und den FAQ, was die Richter als irreführende Werbung einstuften.
Eine andere Einschränkung des Angebots hielt das Gericht hingegen für zulässig: Die vereinbarten Apps dürfen ohne Verbrauch des Datenvolumens nur auf dem Gerät genutzt werden, in dem die Sim-Karte zum Mobilfunkvertrag steckt. Verwenden sie das Gerät als mobilen Hotspot, gilt die Flatrate nicht. Der vzbv hat gegen diesen Teil des Urteils Berufung eingelegt.
Von Vodafone heißt es auf SPIEGEL-Nachfrage ebenfalls, man habe Berufung eingelegt. Man sei der Meinung, "dass der Vodafone Pass alle regulatorischen Vorgaben erfüllt". Es sei "unstrittig, dass Zero-Rating-Modelle erlaubt" seien und dass der Service "offen und diskriminierungsfrei ausgelegt" sei. Zu klären gelte es einzig den Punkt der EU-weiten Nutzung, teilt Vodafone mit: "Unserer Ansicht nach können einzelne Komponenten eines Tarifs sehr wohl von der EU-weiten Nutzung ausgeschlossen sein - solange die Einschränkung klar und deutlich kommuniziert wird."