W-Lan Regierung will Störerhaftung von Gerichten klären lassen

W-Lan-Router: Regierung will das Haftungsrisiko bei offenen W-Lans nicht einschränken
Foto: Armin Weigel/ dpaHamburg - Was muss der Betreiber eines öffentlich zugänglichen W-Lans im Café oder einer Bäckerei tun, damit er nicht für das Online-Fehlverhalten seiner Kunden haftet? Für Urheberrechtsverstöße, falsche Tatsachenbehauptungen und andere Verstöße? Bislang ist das nicht abschließend geklärt, Nachbarschaftsinitiativen und andere Betreiber freier W-Lans müssen das Risiko von Abmahnungen und Klagen mit ungewissem Ausgang eingehen. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung im Oktober 2012 aufgefordert, dieses Haftungsrisiko zu beschränken.
Nun hat die Regierung geantwortet. Sie will gar nichts tun, das Störerhaftungsrisiko soll nicht eingeschränkt werden. In der SPIEGEL ONLINE vorliegenden Unterrichtung des Bundesrats räumt die Bundesregierung ein: "Die Frage der Störerhaftung beim Betrieb gewerblicher/öffentlicher W-Lans ist zwar noch nicht abschließend höchstrichterlich entschieden."
Die Regierung geht davon aus, dass die Richter am Bundesgerichtshof schon im Sinne der W-Lan-Betreiber entscheiden werden, wenn sie irgendwann über einen solchen Fall entscheiden müssen. Dazu muss ein Betroffener das Kostenrisiko tragen und einen entsprechenden Fall bis vor den BGH bringen. Trotz der so als unklar beschriebenen Rechtslage sieht die Bundesregierung eine "gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für W-Lan-Betreiber weder für geeignet noch für erforderlich".
Das Land Berlin, das mit Hamburg die Bundesratsinitiative gestartet hatte, will nun einen eigenen Gesetzentwurf des Bundesrats prüfen und mit anderen Ländern abstimmen. Der Chef der Berliner Senatskanzlei Björn Böhning kritisiert die Haltung der Regierung: "Das ist verantwortungslos und ein Rückschlag für alle Initiativen offener und kostenfreier W-Lan-Infrastrukturen."