Öffentlich zugängliche Pornografie Aufsichtsbehörde leitet Verfahren gegen Twitter ein

Twitter ist wegen auch von Deutschland aus öffentlich zugänglicher pornografischer Inhalte in den Fokus der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) geraten. Die Aufsichtsbehörde kündigte an, dass sie ein förmliches Verfahren gegen die Plattform einleitet.
Auf Twitter seien frei zugängliche pornografische Inhalte bemerkt worden, heißt es in einer Mitteilung der MA HSH . Die Rede ist von "Profilen, die sexuelle Dienstleistungen und Produkte (Sexcam, Pornofilme) bewerben". Über die Profile seien Fotografien und Videos abrufbar, "die fokussiert und unverfremdet sexuelle Handlungen zeigen". Da die Inhalte keine Altersbeschränkung hätten, seien sie auch Kindern und Jugendlichen frei zugänglich, schreibt die Medienanstalt.
Auf SPIEGEL-Nachfrage heißt es von der Behörde, dass es insgesamt um rund 20 Twitterprofile gehe. Es sei aber davon auszugehen, dass es noch weitere auf ähnliche Art problematische Konten gebe.
Ohne Anmeldung für jeden abrufbar
Die Inhalte, bestätigt die MA HSH dem SPIEGEL, könnten auch Internetnutzer, die selbst keinen Twitteraccount besitzen, abrufen. Einigen der Inhalte sei zwar ein Warnhinweis vorgeschaltet, der aber lasse sich einfach wegklicken. Eine zuverlässige Altersverifikation finde nicht statt.
In der Mitteilung der MA HSH heißt es, dass, wer in Deutschland pornografische Inhalte öffentlich zugänglich mache, nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit begeht und sich zudem strafbar macht. Als Hostprovider sei Twitter ab Kenntnis pornografischer Inhalte für deren Entfernung verantwortlich.
Dass Twitter Kenntnis über die beanstandeten Inhalte hat, ist nach Darstellung der MA HSH unstrittig: Die Behörde gibt an, sie selbst habe den Dienst über die Profile informiert, nachdem sie selbst einen Hinweis dazu erhalten hatte. Twitter jedoch sei der Aufforderung der MA HSH nach einer Löschung oder Sperrung der Profile mit Verweis auf irisches Recht nicht nachgekommen.
Twitter sei nun "erneut zur jugendschutzkonformen Nachbesserung" aufgefordert worden, schreibt die Medienanstalt. Kommt Twitter dieser Aufforderung nicht zeitnah nach, will sie das Verfahren "mit dem Ziel eines Bußgeldes und einer Untersagung unter Einbeziehung der Kommission für Jugendmedienschutz" fortführen. Gegebenenfalls, so heißt es noch, wolle sie über die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für Audiovisuelle Mediendienste (ERGA) auch die die irischen Aufsichtsbehörden konsultieren.
Markierungen als "sensibel"
In Twitters "Richtlinie zu sensiblen Medien" aus dem November 2019 heißt es, es sei Nutzern nicht erlaubt, "nicht jugendfreie Inhalte in Live-Videos, Profil- oder Header-Bildern zu teilen". Wer solche Inhalte in seinen Tweets teilen möchte, müsse sie in seinen Account-Einstellungen als "sensibel" markieren: "Auf diese Weise wird vor den Bildern und Videos eine Warnmeldung platziert."
Nutzer müssten diese Warnung erst bestätigen, bevor sie die Medien sehen können, teilt Twitter mit: "Dank dieser Funktion erhalten Personen, die keine sensiblen Medien sehen möchten, die Möglichkeit, dies zu vermeiden bzw. sich bewusst dafür zu entscheiden, die Inhalte trotzdem zu sehen."
Grundsätzlich ist das Posten "einvernehmlich produzierter und verbreiteter Medien, die pornografischer Natur sind oder sexuelle Erregung hervorrufen sollen" der Richtlinien zufolge kein Verstoß gegen die Plattform-Regeln. In einem Passus der Richtlinie heißt es aber noch, dass "Accounts, die nur dazu da sind, sensible Medien zu posten" möglicherweise dauerhaft gesperrt werden könnten.