Regulierung von Messengern WhatsApp, Telegram und Co. sollen Bestandsdaten herausgeben

Im Entwurf für das neue Telekommunikationsgesetz geht es auch um Messenger wie WhatsApp (Archivbild)
Foto: AP/dpaFür alle, die sich hauptberuflich mit Telekommunikation befassen, hatte die Bundesregierung eine besondere, vorgezogene Bescherung parat: Am Mittwochabend verschickte das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier einen 465 Seiten langen Gesetzentwurf, der weitreichende Folgen für Unternehmen und Verbraucher hätte. Doch es bleibt kaum Zeit, sich zu dem Entwurf für das Telekommunikationsgesetz (TKG) zu äußern: Die Frist für die Stellungnahme der betroffenen Verbände und Unternehmen endet diesen Freitag.
Dabei bietet der Entwurf reichlich Stoff für kritische Debatten, denn er wartet mit Neuerungen auf, die insbesondere die bisher wenig regulierten Anbieter von populären Messengern wie WhatsApp, Telegram, Wire oder Signal betreffen.
Messenger-Bestandsdaten an den Verfassungsschutz
Chat-Apps sollen nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums in Zukunft bestimmte Bestandsdaten speichern und auf Anfrage an Sicherheitsbehörden herausgeben. Dafür müssten Messengerdienste sofort nach der Anmeldung den Namen der Nutzer sichern und auch noch vorhalten, nachdem Nutzerinnen und Nutzer die App nicht mehr verwenden. Allerdings besteht die Pflicht nur, sofern diese Daten vom Anbieter ohnehin erhoben werden.
Die Messengerbetreiber müssten in diesen Fällen nach dem neuen Paragrafen 169 des TKG neben dem Nutzernamen für Behördenanfragen auch die Kennung speichern, unter der sie den Account führen. Dabei könnte es sich um die Rufnummern der Nutzerinnen und Nutzer handeln oder um eine Kennnummer, die Dienste wie zum Beispiel Threema vergeben.
Die Unternehmen dürfen Daten von verdächtigen Kunden nur dann an Strafverfolgungsbehörden weitergeben, wenn »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit« vorliegen, heißt es im Gesetzentwurf. Auch an den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst oder das Zollkriminalamt müssen Daten von Verdächtigen, soweit vorhanden, in bestimmten Fällen weitergereicht werden.
Bisher galten viele dieser Regelungen des Telekommunikationsgesetzes nur für Internetprovider oder für Unternehmen, die wie die Deutsche Telekom oder Telefónica Telefondienste anbieten. Nach dem Gesetzentwurf sollen nun auch Messengerdienste und sogenannte »Over-the-top-Dienste« wie zum Beispiel E-Mail-Unternehmen unter einige Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes fallen. Das mag wie eine regulatorische Kleinigkeit wirken, wäre aber ein weitreichender Kurswechsel des Gesetzgebers.
Streit zwischen Lambrecht und Seehofer
Das TKG regelt wichtige Grundlagen für Internet- und Telefonunternehmen. Mit der Novelle setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um – und ist reichlich spät dran, denn am 21. Dezember müsste das deutsche Gesetz dazu eigentlich in Kraft getreten sein. Das ist nicht mehr zu schaffen. Die EU dürfte daher wohl ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang setzen.
Entsprechend groß war der Druck auf die Beteiligten in den vergangenen Tagen – zumal der Entwurf im Vergleich zu einer früheren »Diskussionsfassung« noch einmal um rund 30 Seiten angeschwollen ist. Insbesondere in Teil 10, der die »öffentliche Sicherheit« betrifft, hat das Bundesinnenministerium (BMI) noch neue und teils offenbar weitgehende Wünsche untergebracht.
Das BMI ist Dienstherr zahlreicher Sicherheitsbehörden, die seit Jahren auf erweiterte Überwachungsmöglichkeiten und eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung drängen. Das Bundesjustizministerium von Christine Lambrecht (SPD) versah das Papier daraufhin mit einem sogenannten Versendevorbehalt – das Verfahren war erneut kurz eingefroren. Daraufhin schaltete sich das Kanzleramt ein. Nach SPIEGEL-Informationen drängte Kanzleramtsminister Helge Braun massiv darauf, den Kabinettstermin in der kommenden Woche in jedem Fall einzuhalten. Justizministerin Lambrecht und Innenminister Horst Seehofer (CSU) einigten sich daraufhin bei einem Gespräch Anfang der Woche auf einen Kompromiss, durch den der Wunschkatalog der Sicherheitsbehörden wieder etwas zusammenschrumpfte.
Bei Abgeordneten, Verbänden und Unternehmen sorgt das Hauruckverfahren für gewaltigen Ärger. Eine Frist von 48 Stunden für die Stellungnahme zu einem 465-Seiten umfassenden Gesetz sei eine »haarsträubende Missachtung demokratischer Prozesse« und eine »bodenlose Frechheit«, wetterte die Digitalexpertin der Linkenfraktion Anke Domscheit-Berg via Twitter. Mitarbeiter von Mobilfunkanbietern schimpfen über »Gesetzgebung im Craziness-Modus?«.
Grundlage für schnelleren Netzausbau?
In dem Gesetz geht es auch ausführlich um den Breitbandausbau in Deutschland. Unter anderem soll der Entwurf der Bundesregierung dabei helfen, ein Versprechen der Großen Koalition einzuhalten – nämlich das Recht auf einen schnellen Internetzugang für alle bis spätestens 2025. Dieser Rechtsanspruch würde mit Paragraf 153 nun geltendes Recht.
Um dem Ziel des Netzausbaus näherzukommen, sieht der Entwurf unter anderem unbürokratischere und schnellere Genehmigungsverfahren vor. Diese sollen den Ausbau von »Netzen mit hoher Kapazität« vereinfachen und beschleunigen.
Wirtschaftsministerium hält an Vorratsdatenspeicherung fest
In dem neuen Gesetzentwurf findet sich auch die umstrittene Vorratsdatenspeicherung unverändert wieder. Die Regelung soll allerdings nicht auf Messengerdienste erweitert werden. Weil mehrere Gerichte in dem bisherigen deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen Grundrechte sahen, wird es aktuell in Deutschland nicht angewendet. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof steht noch aus.
Mehrkosten für Mieter
Versteckt in all den Paragrafen findet sich auch ein Passus, der viele Mieter interessieren dürfte – denn für manche könnte er teuer werden. Es geht um die Kosten für den TV-Kabelanschluss, der in vielen größeren Mietshäusern und Wohnanlagen über die Nebenkosten abgerechnet wird. Die Vermieter machen langfristige Verträge mit den Kabelnetzbetreibern, bekommen einen Mengenrabatt und legen die Kosten dann auf alle Haushalte um.
Im Wirtschaftsministerium hielt man das für nicht mehr zeitgemäß, Minister Peter Altmaier sprach von einem »Relikt«. Auch die Monopolkommission hatte das sogenannte »Nebenkostenprivileg« schon als »Wettbewerbsbeschränkung« kritisiert und seine Abschaffung gefordert. Genau das sieht der Entwurf nun nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Bisher würden die Mieter dauerhaft an einen einzelnen Anbieter gebunden, das sei nicht nur ein »Nachteil für Verbraucher, sondern auch für den Wettbewerb«, heißt es zur Begründung.
Tatsächlich nutzen viele Mieter längst hauptsächlich oder ausschließlich ihre Internetverbindungen jenseits des TV-Kabels, um TV-Sender oder Streamingdienste zu empfangen. Wegen der Umlage müssen sie die Kabelkosten aber mitbezahlen. Umgekehrt profitieren mehr als 12 Millionen Mieter bislang von den günstigeren Preisen und müssen künftig nun teurere Einzelverträge abschließen, wenn sie ihr Fernsehkabel weiter nutzen wollen.
Sozialhilfeempfänger müssen Kabelanschluss möglicherweise selbst zahlen
Betroffen sind auch viele Rentner und Geringverdiener. Für Bezieher von Sozialleistungen übernahm durch die Wohn-Nebenkosten-Regelung bislang zudem der Sozialhilfeträger den Kabel-TV-Beitrag. Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer, auch für Bauen und Wohnen zuständig, wollte die Möglichkeit zur Umlage eigentlich erhalten. Auch der CDU-Wirtschaftsrat und Verbände der Wohnungswirtschaft und der Kabelnetzbetreiber hatten sich gegen ihre Abschaffung gewehrt.
Laut einer Studie des Netzbetreiber-Branchenverbands ANGA könnte der Wegfall dazu führen, dass mehr als eine Million Menschen ganz den Zugang zur Fernsehversorgung verlieren und auf Streaming umsteigen. Das wiederum könne sich auf die Reichweite etwa von kleineren Sendern, aber auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auswirken.