Onlineshopping-Tipps So klappt die Rückabwicklung

Im Internet bestellte Ware lässt sich innerhalb einer kurzen Frist ohne jede Begründung zurückgeben. Damit eine solche Rückabwicklung reibungslos funktioniert, gibt es einiges zu beachten.
Von »c't«-Redakteur Tim Gerber
Damit man Geld zurückbekommt, muss man Form und Frist wahren

Damit man Geld zurückbekommt, muss man Form und Frist wahren

Foto: Andreas Martini

So widerrufen Sie richtig

Das Recht zum Widerruf im Onlinehandel soll den Nachteil ausgleichen, den der Käufer dadurch hat, dass er die Ware vor dem Kauf nicht begutachten konnte. Ab Erhalt der Ware hat man zwei Wochen Zeit, um den Kauf gegebenenfalls zu widerrufen. Wie alle Rechte sollten Sie auch dieses Recht fair und mit Augenmaß gegenüber dem Verkäufer ausüben, also die Ware sorgfältig auspacken und vor dem Zurücksenden wieder sorgsam verpacken.

Das Recht selbst wird durch eine Erklärung an den Verkäufer ausgeübt. Sie müssen dabei keine bestimmte Form wahren, sich aber eindeutig dahingehend äußern, dass Sie den Kauf widerrufen. Diese Erklärung sollten Sie so dokumentieren, dass Sie den Zeitpunkt des Widerrufs später nachweisen können.

Viele Onlinehändler stellen eine Widerrufsfunktion in ihrem Webshop bereit. Das ist die beste Variante, denn dann muss der Händler per Gesetz auch rasch eine Bestätigung liefern. Kommt die nicht oder fehlt eine solche Funktion ganz, ist eine E-Mail das Mittel der Wahl. Dabei setzen Sie sich selbst oder noch besser einen Bekannten in CC, der den Empfang gegebenenfalls bestätigen kann. Auch ein Fax ist denkbar, allerdings geben die wenigsten Händler noch Faxnummern heraus. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, versenden Sie den Widerruf auf verschiedenen Wegen – doppelt hält besser.

Halten Sie Fristen ein

Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage lang. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware, bei Teillieferungen erst, wenn der letzte Artikel eintrifft. Für digitale Inhalte wie Musik-Downloads oder E-Books erlischt das Widerrufsrecht allerdings mit der Lieferung, sofern der Anbieter darauf hingewiesen hat und Sie sich mit der Lieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden erklärt haben. Den Widerruf können Sie in jedem Fall auch dann schon erklären, wenn die Ware noch gar nicht angekommen, ja noch nicht einmal unterwegs ist: je eher, desto besser.

Damit die Frist überhaupt beginnt, muss der Verkäufer mit der Vertragsbestätigung einen Hinweis auf das Widerrufsrecht geben. Andernfalls haben Sie ein Jahr lang Zeit, das Widerrufsrecht auszuüben. Es darauf ankommen zu lassen, lohnt sich aber nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Händler anfängt zu streiten, ist nach Ablauf der 14-Tage-Frist deutlich höher und es kommen dann regelmäßig Beweisfragen auf, ob auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde oder nicht.

Wichtig für Selbstabholer

Während der Pandemie hat sich das Verkaufsmodell »Click & Collect« weitverbreitet: Viele Märkte bieten Bestellungen und Bezahlungen über ihre Webshops an, die Ware holt sich der Kunde dann in der nächsten Filiale ab. Meist liegt das Gewünschte bereits nach wenigen Stunden bereit.

Viele Handelsketten bieten freiwillig Rückgaberechte unabhängig vom jeweiligen Kaufvorgang an, oft auch über das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen hinaus. Das geschieht zwar freiwillig, ist aber verbindlich, weil diese Rahmenbedingungen Teil des abgeschlossenen Kaufvertrags geworden sind. Sie können sich im Zweifel also darauf berufen.

Viele Einzelhändler können oder wollen sich solche Kulanz nicht leisten. Das generelle Rückgaberecht gilt gesetzlich aber nur bei reinen Fernabsatzgeschäften, also beim Onlinekauf, bei dem die gesamte Abwicklung außerhalb von Geschäftsräumen stattfindet. Allein die Bestellung per E-Mail oder Webshop genügt dafür nicht. Erfolgt zum Beispiel die Bezahlung erst vor Ort bei der Abholung, handelt es sich rechtlich nicht mehr um ein Fernabsatzgeschäft.

Besonders bei kleineren Einzelhändlern mit Filiale um die Ecke sollten Sie sich deshalb vorher vergewissern, wie es mit Umtausch- und Rückgaberechten aussieht. Sie können solche auch individuell vereinbaren. Bestätigt der Verkäufer auf Nachfrage bei einer Bestellung, dass er ein Rückgaberecht einräumt, ist er ebenfalls daran gebunden. Sie sollten die Bestätigung aber nachweisbar, also in Textform vorliegen haben, um sie im Zweifel vorlegen zu können.

Retourkutsche

Liegt der Sendung ein Retourenschein nebst Paketaufkleber bei, können Sie sich die gesonderte Erklärung ersparen, indem Sie die Retoure rechtzeitig auf den Weg bringen.

Ansonsten müssen Sie die Ware spätestens innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Dasselbe gilt für die Rückzahlung des Kaufpreises, allerdings darf der Verkäufer den Eingang der Rücksendung abwarten. Für eventuelle Transportschäden haftet der Verkäufer. Mit ein paar Fotos von der ordentlich verpackten Ware sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rückzahlung muss grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel erfolgen, mit dem Sie bezahlt haben.

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