SPIEGEL-Projekt Republik 21 Wo endet Meinungsfreiheit? Und wo beginnt Hassrede?
DER SPIEGEL
Wie ist die Lage bei Hass und Hetze im Netz? Was kann ich als Privatperson tun, wenn ich Hassrede ausgesetzt bin? Um es gleich vorwegzunehmen: Die Rechtslage ist nicht eindeutig.
Als »Rapefugees« oder »Invasoren« bezeichnete ein Mann Flüchtlinge auf Facebook. Das kostete ihn 2200 Euro. Das Amtsgericht Traunstein hatte entschieden, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung mit den Aussagen erfüllt sei.
Die Politikerin Renate Künast hatte 2015 die Bezeichnung »Stück Scheiße« angezeigt. Zuerst entschied ein Gericht, dass die Äußerung »haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren« sei. Das Urteil wurde revidiert.
Bis zur Bundestagswahl nehmen wir uns nacheinander große Fragen aus Politik und Gesellschaft vor – und laden zum Diskutieren und Mitmachen ein. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage: »Wie wollen wir miteinander reden?«
Dieser Vorgang zeigt: Was strafbare Hassrede ist und was unter Meinungsfreiheit fällt, ist auch vor Gericht nicht klar definiert. Das neue Gesetz gegen Onlinehetze verpflichtet die großen Social-Media-Unternehmen, mehr gegen Hate Speech zu tun, aber wo Meinungsfreiheit aufhört und Hassrede beginnt, bleibt Auslegungssache der Rechtsprechung im jeweils konkreten Fall.
Zusammengefasst: Es ist kompliziert.
Dennoch haben Sie Möglichkeiten, sich gegen Hassrede im Internet zu wehren.
Die Expertinnen von der Hilfsorganisation HateAid und SPIEGEL-Redakteur Max Hoppenstedt aus dem Ressort »Netzwelt« haben Ihre Fragen zu Hassrede beantwortet und erklärt, wie Sie sich wehren können. Die Antworten finden Sie hier im Kommentarbereich.
HateAid ist eine Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt. Sie unterstützt kostenlos sowie unverbindlich und bietet Prozesskostenfinanzierung.
Max Hoppenstedt beschäftigt sich mit Themen an der Schnittstelle von Digitalisierung und Politik und berichtet seit mehreren Jahren über Hate Speech und dem komplizierten Kampf dagegen.