Größere Aufkleber Kabinett beschließt Maßnahmen gegen Gewaltspiele
Berlin - Ist ein fetter Aufkleber wirklich das, was fehlt? Nach Ansicht des Bundeskabinetts offenbar schon. Um Kinder und Jugendliche besser vor brutalen Computerspielen zu schützen, beschloss das Kabinett am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Künftig soll auf den ersten Blick zu erkennen sein, für welches Alter Spiele freigegeben sind. Die Änderung werde in Kraft treten, sobald das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2008 abgeschlossen sei, teilte das Familienministerium mit.
"Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts", monierte Familienministerin Ursula von der Leyen. Künftig sollen die Alterskennzeichen, wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, nicht mehr zu übersehen sein.
Auch wie groß die Hinweise ausfallen müssen, soll genau festgeschrieben werden. "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Aufkleber werden damit also vermutlich drei mal vier Zentimeter groß.
Genauere Vorgaben
Darüberhinaus soll der Katalog schwer jugendgefährdender Medien erweitert werden. Dies betreffe insbesondere Medien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
Überdies soll das neue Gesetz die Kriterien, die zu einer Indizierung führen, präzisieren. Demnach sollen "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.
Dies sei ein klares Signal an Hersteller und Händler. "Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", sagte von der Leyen. Der Entwurf ist Bestandteil eines Sofortprogramms, das von der Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Kollege Armin Laschet im Februar gestartet hatten.
Forderung nach Herstellungs- und Verbreitungsverbot
Nach Ansicht von der Leyens werden mit dem Gesetzentwurf "entscheidende Lücken" im Jugendschutzgesetz geschlossen, "um den Jugendschutz gezielt zu verbessern." Die bayerische Familienministerin Christa Stewens hingegen bewertete den Kabinettsbeschluss als "halbherzig" und "völlig unzureichend".
Ihrer Ansicht nach sind die geplanten Maßnahmen zwar im Prinzip richtig, in ihrer Wirkung jedoch eher kosmetischer Natur. Statt der nun vorgelegten Gesetzänderungen forderte Stewens "ein strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen." Ein solches Verbot würde einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung zufolge allerdings große verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen.
mak/AP