Apple gegen Fans Quellenschutz für Onlinejournalisten gefordert

Apple zeigt sich im juristischen Kampf gegen seine treuesten Fans kulant: Einstweilige Verfügungen gegen Websites, die geheimgehaltene Informationen über Produkte des Unternehmens veröffentlicht hatten, sollen vorerst nicht durchgesetzt werden. Man will vorher eine Anhörung des zuständigen Gerichts abwarten.

Apple will herausfinden, welche Mitarbeiter des eigenen Unternehmens möglicherweise Vorab-Informationen über Produkte des Hauses weitergegeben haben. Die in Fan- und Branchenkreisen heiß gehandelten Häppchen, etwa über eine geplante Multimedia-Schnittstelle, waren auf Webseiten von Mac-Enthusiasten wie "AppleInsider" und "PowerPage" erschienen.

Apple bemüht sich nun, mit einstweiligen Verfügungen von den Betreibern der Seiten herauszubekommen, wo im Unternehemen die Lecks sitzen. Im Dezember hatte der Computerhersteller deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Die Betreiber der genannten Seiten werden nun juristisch von der "Electronic Frontier Foundation" (EFF) unterstützt, einer Organisation, die sich für Bürgerrechte und Redefreiheit einsetzt. Die EFF fordert für die Onlinejournalisten von "PowerPage" und "AppleInsider" die gleichen Rechte und Schutzmechanismen ein wie sie auch für andere Journalisten gelten - etwa das Recht, die eigenen Quellen zu schützen.

Apple versuchte zuletzt, sich die gewünschten Informationen auf einem Umweg zu verschaffen: Über den E-Mail-Anbieter Nfox.com wollte man an die Korrespondenz des PowerPage-Betreibers mit seinen Quellen herankommen. "Das unterminiert ein fundamentales Grundrecht, das alle Reporter schützt", sagte ein Anwalt der EFF dazu. Es bestehe die Gefahr, dass die Öffentlichkeit eine "lebendige Quelle unabhängiger Nachrichten, Analysen und Kommentare" verliere, wenn Apple damit durchkomme.

Laut dem Branchendienst "eWeek" gab Annalee Newitz, politische Analystin bei der EFF, nun bekannt, dass Apple sich bereiterklärt hat, die einstweiligen Verfügungen einzufrieren, bis sich das Gericht in einer Anhörung mit dem Einspruch der EFF befasst hat. Ein Datum für die Anhörung gebe es noch nicht.

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