Deregulierung Telekom muss ihr Glasfasernetz nicht öffnen

Schwere Schlappe für Arcor: Der zweitgrößte Festnetzbetreiber ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, den freien Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom zu erstreiten.

Leipzig - Die Änderung der Zugangsbedingungen durch die Bundesnetzagentur, wonach die Telekom zwar Kupfer-, nicht aber reine Glasfasernetze den Konkurrenten zur Verfügung stellen muss, sei rechtens, urteilten die Richter am Mittwoch in Leipzig.

Arcor hatte gefordert, dass prinzipiell alle Telekommunikationsnetze der Regulierung unterliegen und daher auch den Telekom-Konkurrenten offenstehen müssten. Das Unternehmen wandte sich vor allem gegen eine Marktanalyse der Netzagentur, auf Grund derer die Glasfasernetze im Jahr 2004 aus der Regulierung herausgenommen worden waren. Die Netzagentur war zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich beim Glasfasernetz um einen Nischenmarkt handele, für den die allgemeinen Regulierungsregeln nicht gelten.

Über Richtigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Analyse hatten die Leipziger Richter nicht zu entscheiden.

Weder Arcor noch die Telekom oder die Bundesnetzagentur machten am Mittwoch Angaben zur Größe des umstrittenen Glasfasermarktes. Ein Arcor-Vertreter erklärte, dabei gehe es bundesweit hauptsächlich um Gewerbekunden. Die ostdeutschen Haushalte, die nach der Wiedervereinigung großflächig ans Glasfaserkabelnetz angeschlossen worden waren, seien hingegen nicht betroffen.

mak/ddp

Korrektur: In der ursprünglichen Meldung war auch vom VDSL-Netz der Telekom die Rede. In dem Urteil geht es jedoch nicht um die VDSL-Anschlüsse, mit denen Endkunden beliefert werden. Bei dieser Technologie wird "die letzte Meile" bis zum Endkunden weiterhin per Kupferkabel überwunden. Stattdessen betrifft das Urteil nach Auskunft von Jürgen Grützner, Präsident des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.), "nur einige hundert Direktanschlüsse", bei denen das Glasfaserkabel bis zum Anschluss des Kunden verlegt wird. Mit solchen "fibre-to-the-home"-Anschlüssen werden ausschließlich Großkunden beliefert. Das aktuelle Vorgehen, so Grützner, sei mit der EU-Kommission abgestimmt.

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