Interview zum GEZ-Gesetz "Handys wären dann gebührenpflichtig"
SPIEGEL ONLINE
: Müssen in Zukunft auch die Besitzer von PDAs und Spielekonsolen GEZ-Gebühren zahlen?
Eckhard Ohliger: Ab dem 1. Januar 2007 sind alle neuartigen Geräte, mit denen Fernsehempfang möglich ist, vom Grundsatz her gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte. Dann muss man nur noch darüber reden, für welche Geräte auch Gebühren zu entrichten sind. Handys wären dann gebührenpflichtig, da aber über 98 Prozent der privaten Haushalte über einen Fernseher verfügen, fallen die Mobiltelefone unter die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte.
SPIEGEL ONLINE: Prinzipiell müssen Handybesitzer aber zahlen?
Ohliger: DVB-H, also Fernsehen für das Handy, gibt es jetzt schon und damit wäre das Handy ein vollwertiger Rundfunkempfänger. Das würde bedeuten, dass diese Geräte gebührenpflichtig wären.
SPIEGEL ONLINE: Verstehen Sie die öffentliche Aufregung?
Ohliger: Ich glaube, die wenigsten haben sich Gedanken über die Bedeutung gemacht. Es ist ja eine theoretische Gebührenpflicht, die nur unter ganz bestimmten Umständen greift. Für den normalen Anwender spielt das eigentlich keine Rolle.
SPIEGEL ONLINE: Es soll ja auch Menschen geben, die bewusst auf ein Fernsehgerät verzichten. Müssen die für ihr Telefon jetzt trotzdem zahlen?
Ohliger: Es gibt also nur einen sehr kleinen Kreis von Haushalten, die kein Fernsehen nutzen, zum Beispiel aus religiösen Gründen. Ich glaube kaum, dass hier Fernsehen per Handy eine Rolle spielen wird. Das Problem ist völlig überbewertet und spielt eigentlich keine Rolle.
SPIEGEL ONLINE: Wer nur ein Handy sein Eigen nennt, muss also zahlen?
Ohliger: Wenn das Handy das einzige Fernsehgerät wäre, dann ist dafür in der Tat die Gebühr zu entrichten.
SPIEGEL ONLINE: Wird es für gewerbliche Nutzer teurer?
Ohliger: Alle neuartigen Geräte sind immer dann gebührenfrei, wenn es zumindest ein entsprechendes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät gibt. Das ist ja auch der Regelfall in den Betrieben. Die können dann so viele fernsehtaugliche Rechner haben, wie sie wollen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Nur wenn der Betrieb keinen herkömmlichen Fernseher hat, dann muss für einen Rechner gezahlt werden, und die anderen auf dem Betriebsgrundstück sind wiederum gebührenfrei.
SPIEGEL ONLINE: Wenn niemand mehr als zuvor zahlen muss, warum gibt es dann eigentlich ein neues Gesetz?
Ohliger: Neuartige Geräte sind immer nur dann gebührenpflichtig, wenn der Teilnehmer keine herkömmlichen Fernseh- und Rundfunkempfangsgeräte besitzt. Der Hintergrund ist ganz einfach. Der Gesetzgeber wollte einfach verhindern, dass sich jemand durch die Anschaffung neuartiger Geräte als Ersatz für herkömmliche der Gebührenpflicht entzieht.
SPIEGEL ONLINE: Wie konnte die GEZ seit Mitte der Neunziger ihre Einnahmen um fast 50 Prozent steigern, wenn niemand mehr bezahlen muss?
Ohliger: Die Steigerung der Einnahmen der GEZ (ohne Berücksichtigung der Gebührenerhöhungen) basiert in erster Linie auf der Steigerung der angemeldeten Geräte im nicht-privaten Bereich sowie die Steigerung der Anzahl der privaten Haushalte. Wenn man sich die statistischen Jahrbücher anschaut, dann kann man sehen, dass in den letzten Jahren der Trend zum Singlehaushalt ungebrochen ist. Dadurch hat sich die Anzahl der Haushalte stark erhöht.
Die Fragen stellte Michael Voregger