Kolumne Den Freiherrn nehm' ich mir
"Hot time, summer in the city": Vielleicht liegt's ja einfach nur am Wetter. Vielleicht wird's unseren Juristen bei steigenden Temperaturen einfach zu warm im standesgemäßen Kostüm. Was unsereins, an Herz und Hirn erwärmt, in die nächstgelegene Badeanstalt treibt, führt in staubtrockener Büroluft vielleicht zu seltsam verquollenen Vorstellungen darüber, was das wohl sein mag, das Internet.
Dieses Jahr haben die bundesdeutschen Rechtskundigen die Links im Internet im großen Maßstab als sprudelnden Quell anwaltlicher Freude entdeckt. Wer könnte da besser zum Tanz aufspielen als der ungekrönte Meister aller Abmahn-Klassen, der einschlägig vorbekannte Münchner Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth - ein Name, der schon seit etlichen Jahren in der Branche die Runde macht und gegen dessen routinierte Abmahnpraxis selbst eine so herausragende Erscheinung wie RA Steinhöfel zum angestrengten Streber in Gamaschen schrumpft.
Noch gut in Erinnerung ist von Gravenreuths Abmahnwelle der Jahre 1995/1996, als er den Namen seines niederländischen Mandanten Tricon unbedingt vor der Verwechslung mit in Deutschland verkauften Intel-Motherboards der Triton-Klasse bewahren mußte (das verstehen Sie jetzt nicht? Macht nichts - das hat damals wohl selbst Tricon nicht so recht verstanden).
Heuer heißt der freiherrliche Kunde Symicron und das Produkt, das es um jeden Preis der Welt vor Verwechslungen zu schützen gilt, "Explorer". Das ist, so der stolze Hersteller, ein "sehr einfach zu bedienendes, bildorientiertes Autorensystem". Eine Multimedia-Software also - keine Frage, da liegt die Verwechslungsgefahr mit einer Telefon-Software namens Telco-Explorer von Martin Möhnen derart geschäftsschädigend nahe, daß dieser sein Programm flugs in TelcoEx umbenennen durfte (wofür er sich auf seiner Homepage auch artigst beim Freiherrn bedankt).
So weit, so albern, so branchenüblich.
Doch dann kam man wohl in der Münchner Anwaltskanzlei auf eine großartige Idee: TelcoEx ist eine Software, die via Internet vertrieben wird. Da müßte es doch Links von Leuten geben, die den Namenswechsel nicht mitbekommen haben, also immer noch auf ein Produkt namens TelcoExplorer verweisen und sich damit - ein Toast auf die juristische Logik! - einer abmahnfähigen Handlung schuldig machen.
Gesucht, gefunden, gemahnt: Hastdusnichtgesehen flatterte dem Betreiber der Site "Spartips" ein Schreiben samt Rechnung über 1895,21 Mark auf den Tisch. Wohlgemerkt: Spartips hat nicht etwa das Produkt Telco-Explorer zum Download bereit gestellt oder in irgendeiner Form angeboten, sondern im Rahmen einer netzüblichen, spezialisierten Linksammlung zu günstigen und hilfreichen Spar-Programmen im großen, weiten Datenmeer auch den Telco-Explorer verlinkt.
Doch dem anwaltlichen Furor war das noch zuwenig: Da gibt es zum Beispiel ein US-Produkt namens FTP-Explorer, das den Umgang mit FTP-Servern ganz erheblich erleichtert und in keiner Werkzeugkiste eifriger Homepagebastler fehlen sollte. Nun sitzt, dem Freiherrn zum Tort, der Hersteller Ftpx im fernen Amerika. Allein - wozu gibt es schließlich Hyperlinks?
Nachgerade entzückt muß man in Anwalts Kreisen daher gewesen sein, als man auf SelfHTML stieß, einem HTML-Kurs von Stefan Münz. Der empfiehlt und verlinkt nicht nur den FTP-Explorer, sondern sein Kurs kursiert als die unbestritten beste deutschsprachige HTML-Referenz in tausendfacher Kopie im Netz. Allesamt mit einem Link zum FTP-Explorer, allesamt potentielle Abmahnkunden.
Nun gibt es eine ganze Reihe großer, finanzkräftiger Kandidaten, die wie Strato oder S.u.S.E. eine Kopie von SelfHTML an ihre Kunden weitergeben. Doch das anwaltliche Interesse galt vorerst dem Kleinvieh (das ja bekanntlich auch Mist macht): Dem Bingo e.V zum Beispiel, einem "gemeinnützigem Bürgernetzverein mit dem Vereinszweck Volksbildung". Der hatte auf seiner Site eine Kopie des Münzschen Werkes inklusive Link zum FTP-Explorer und bekam prompt Anfang Juni einen Brief, in dem der Verein wegen "unbefugter Verwendung eines Markennamens" - gemeint ist eben jener Link - abgemahnt und zur Zahlung von rund 2000 Mark Gebühren aufgefordert wurde.
Der Witz bei der Sache: Obgleich auf jeder Seite von SelfHTML der Verweis auf den Autor Stefan Münz zu finden ist, obgleich Stefan Münz ein eigenes SelfHTML-Forum und eine eigene SelfHTML-Domain betreibt, obgleich also - läßt man sich auf die Abmahn-Albernheiten überhaupt ein - Stefan Münz als Urheber sehr leicht zu erreichen gewesen wäre, und es immer noch ist: Bekam er als der inhaltlich Verantwortliche für SelfHTML keine Post von von Gravenreuth. Der, so scheint's, hält sich nach alter Freiherrenart bislang nur am bürgerlichen Fußvolk schadlos.
Wie viele Homepagebetreiber eine Abmahnung bekommen und wie viele die rund 1800 bis 2000 Mark Anwaltsgebühren stillschweigend um des lieben Friedens willen bezahlt haben: wer kann das wissen? Die Abmahner werden in der Regel andere Interessen haben, als die, ihre Forderungen allzu publik werden zu lassen, und nur die wenigsten der verdutzten Empfänger machen die Post so öffentlich wie etwa die Firma Avacon. Auch der flatterte eine 1800 Mark teure Abmahnung wegen des Links zum FTP-Explorer ins Haus. Den Link hat Avacon zwar entfernt, aber bezahlt wird nicht: Man sieht sich vor Gericht - bis dahin herrscht Schweigen: "Unser Anwalt hat uns geraten, keine Schriftsätze zu veröffentlichen, weil - und jetzt kommt's: Sie könnten urheberrechtlich geschützt sein!"
Den Gang vor Gericht hat Spartips bereits hinter sich. Man kam fürs erste mit dem Schrecken davon - allerdings ohne daß die Frage nach der Abmahnfähigkeit von Hyperlinks berührt, geschweige denn beantwortet worden wäre. Der Richter konnte den ganzen Fall bereits im Vorfeld entschärfen und sich mit dem Hinweis, daß "die Gefahr der Verwechslung der beiden Kennzeichen [...] gegenständlich nicht anzunehmen" sei, gerade noch aus der brenzligen Situation retten, ein Grundsatzurteil in Sachen Strafbarkeit von Hyperlinks fällen zu müssen.
Die Sache ist aber noch nicht ausgestanden, dem Vernehmen nach geht von Gravenreuth in die Verlängerung. Inzwischen aber, so steht zu vermuten, mahnt er munter weiter. Zum Nutzen und Frommen von Klienten und Kanzlei