Wer mit wem wie lange telefoniert hat, ist künftig für Polizei und Geheimdienste noch besser nachzuvollziehen. Nach einem Beschluss des Bundesrates müssen die Daten künftig sechs Monate gespeichert werden.
Zur Abstimmung im Bundesrat stand die Telekommunikations- Datenschutzverordnung (TDSV). Sowohl Innen- als auch Wirtschaftsausschuss hatten ihre Vorschläge eingebracht. Während der Wirtschaftsausschuss für eine Verlängerung auf drei Monate plädierte, forderte der Innenausschuss gleich sechs Monate - und konnte sich damit durchsetzen. Bisher wurden die so genannten Telekommunikationsverbindungsdaten 80 Tage lang aufbewahrt.
Für die Datenschützer aus Bund und Ländern ist die neue lange Speicherfrist eine "verfassungsrechtlich angreifbare Vorratsdatenspeicherung". Denn der Zweck, der die Datenspeicherung nur für die Abrechnung seitens der Dienstleister vorsieht, wird dabei nach Ansicht der Datenschützer zweckentfremdet. "Das ist ärgerlich, was hier jenseits jeder Vernunft beschlossen wurde," kommentiert der schleswig-holsteinische stellvertretende Landesdatenschützer Thilo Weichert den Beschluss gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Grundlage für den Datenzugriff von Polizei und Geheimdiensten ist der verfassungsrechtlich umstrittene Paragraf 12 des Fernmeldeanlagengesetzes (FAG). Er wurde Ende 1999 auf Drängen der Innenleute im Bundestag befristet verlängert. Zum Datenabruf genügt ein reiner Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft. Selbst wegen einfacher Delikte kann sie listenweise Bestands- und Verbindungsdaten von Telefon- und Internetbetreibern abrufen - obwohl sowohl TDSV und FAG sich ursprünglich nur auf die Telefonie bezogen.
Träger von Berufsgeheimnissen wie Rechtsanwälte oder Journalisten stehen dabei unter keinem besonderen Schutz. Auf derselben Rechtsgrundlage können die Behörden auch auf Internet-Logfiles bei Providern zugreifen. Dies gilt seit dem im Mai verabschiedeten Europäischen Rechtshilfeabkommens auch grenzüberschreitend.
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