Versicherungs-Urteil PC-Dateien sind kein Hausrat
Das Urteil des Landgericht Stuttgarts ist eindeutig: Selbst wenn jemand in seiner Hausratversicherung Überspannungsschäden am Computer durch Blitzeinschlag mitversichert hat, muss die Versicherung keinen Schadenersatz für zerstörte Dateien leisten. Daten seien keine Sachen im Sinne der Hausratversicherung, urteilte das Gericht (AZ: 5 S 106/04) nach einem Bericht der Zeitschrift "Finanztest".
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann die Kundenkartei seines Fahrradgeschäfts auf der Festplatte seines Computers gespeichert. Nach einem Blitzschlag war sie nicht mehr abrufbar. Der Besitzer beauftragte eine Spezialfirma mit der Datenrettung und wollte die Kosten von der Hausratversicherung ersetzt haben. Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Der Verlust der Daten sei nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.
Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift "Finanztest" rät Geschäftsleuten, Software und Daten durch eine spezielle Elektronikversicherung abzusichern. Noch einfacher ist freilich ein regelmäßiges Back-up aller wichtigen Dateien.