Anti-Hass-Gesetz Twitter klagt gegen BKA-Zentralstelle

Twitter-Logo: »Eingriff in die Grundrechte der Bürger«
Foto: Thomas White/ REUTERSTwitter klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine Neuerung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das Unternehmen wehrt sich gegen die zum 1. Februar in Kraft tretende Verpflichtung, Daten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. »Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht«, erklärte ein Sprecher.
Die Klage von Twitter richtet sich nach SPIEGEL-Informationen gegen §3 a und b des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die beide eine neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) betreffen. Das Bundesjustizministerium wollte mit dieser Zentralstelle dafür sorgen, dass mutmaßliche Straftäter auf Social-Media-Plattformen effizienter und schneller ermittelt werden. Die Regelung soll auch gegen Rechtsextremismus im Netz helfen und wurde vom Ministerium mit Blick auf die Angriffe von Halle, Hanau und Kassel vorangetrieben.
Allerdings hat sich keines der großen Techunternehmen technisch an die Schnittstelle des BKA angeschlossen. Die Zentralstelle startet daher mit einem »Alternativszenario« (lesen Sie hier mehr über die aktuellen Pläne des BKA gegen Onlinehetzer).
Ein Twitter-Sprecher kritisierte die »Verpflichtung zur proaktiven Weitergabe von Nutzerdaten«. Man sei besorgt, dass die neue Regelung »private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt.«
Zuvor hatten bereits Google, TikTok und der Meta-Konzern mit seinen beiden Plattformen Facebook und Instagram gegen die neue NetzDG-Regelung geklagt. Obwohl diese Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, müssen die Unternehmen offenbar keine Konsequenzen dafür fürchten, dass sie nichts an das BKA melden. Das Bundesjustizministerium möchte zumindest in den Eilverfahren von Meta und Google zunächst den Ausgang der entsprechenden Verfahren des Verwaltungsgerichts Kölns abwarten.