10.000 Betrugsfälle Datenklau an präparierten Geldautomaten boomt
Frankfurt am Main - Manipulation an Geldautomaten hat im vergangenen Jahr zu rund 10.000 Fällen von Datenklau geführt. Insgesamt seien bundesweit 459 Automaten präpariert worden, um Daten von EC-Karten zu kopieren, sagte die Sprecherin von Euro-Kartensysteme, Margit Schneider am Mittwoch auf Anfrage der ddp/Dow Jones Wirtschaftsnachrichten. Das seien 45 Prozent mehr als noch 2006.
Beim sogenannten "Skimming" würden die Täter meist ein Vorsatzgerät auf den Einzugsschlitz montieren, mit dem die Daten ausgelesen werden könnten, während eine Videokamera die PIN-Eingabe aufzeichnet. Anschließend könne dann ein Duplikat der Karte angefertigt werden. "Allerdings sind Fälschungen aufgrund eines Echtheitsmerkmals im Kartenkörper, dem EMV-Chip, nur im Ausland einsetzbar", sagte die Sprecherin. Ausländische Automaten entsprächen diesem Sicherheitstandard oft nicht.
Da die Manipulationen selbst für Experten mitunter schwer zu erkennen seien, komme grundsätzlich das betroffene Kreditinstitut für den Schaden auf. Als zusätzliches Sicherheitsinstrument seien deutsche Geldautomaten zudem mit Anti-Skimming-Modulen wie zum Beispiel Magnetstörfeldern ausgestattet, um den Datenklau zu verhindern.
Weit weniger aufwändig und nicht weniger erfolgreich sind die Methoden des "Schulter-Surfens" und die so genannte libanesische Schlinge.
Seichte Tricks, steile Profite
Beim Schulter-Surfen blickt der Betrüger ganz schlicht über die Schulter der Person, die ihre PIN in den Automaten eingibt. Jetzt muss sie nur noch die Karte in ihre Hände bekommen - per Taschendiebstahl oder mit einer so genannten libanesischen Schlinge. Dabei präpariert der Betrüger den Geldautomaten so, dass die Karte darin stecken bleibt. Oft bieten die Betrüger dann sogar noch Hilfe an, regen etwa eine erneute Eingabe der PIN an, um die Karte frei zu bekommen - und die Eingabe besser beobachten zu können. Zieht sich der Kunde ohne seine Karte frustriert zurück, angelt sich der Betrüger die Geldkarte mit der libanesischen Schlinge wieder aus dem Bankautomaten und hebt umgehend Geld ab, bevor die Karte gesperrt werden kann.
Wenn Diebe von EC-Karten unmittelbar nach der Tat mit Eingabe der PIN-Nummer Geld von Bankautomaten abheben, steht der Karteninhaber unter Beweiszwang. Er muss nachweisen, dass er nicht selbst zur missbräuchlichen Verwendung der Karte beigetragen hat. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Klage einer Verbraucherschutzzentrale abgewiesen, die im Auftrag von zwölf Kunden eine Bank verklagt hatte (Urteil vom 30. Januar 2008, Az: 23 U 38/05).
Das Unternehmen Euro-Kartensysteme empfiehlt Bankkunden, das Tastaturfeld bei der PIN-Eingabe stets zu verdecken. Hinweiszettel, die zu einer mehrmaligen Eingabe der Geheimnummer auffordern, dürften keinesfalls befolgt werden. Attrappen ließen sich mitunter erkennen, da sie sich zum Beispiel durch leichtes Rütteln vom Gerät lösen können. Bei Verdachtsmomenten seien unverzüglich das Geldinstitut und die Polizei zu informieren. Wenn die Karte vom Geldautomaten eingezogen wird, sollte der Kunde sie sofort sperren lassen.
Weitere Informationen zum Sperrverfahren und zum Betrug mit Zahlungskarten gibt es im Internet unter polizei-beratung.de, kartensicherheit.de oder bei jeder Polizeidienststelle.
pat/ddp