Neuer Mobilfunkstandard 5G Bundesnetzagentur verschärft Auflagen für die Netzbetreiber

Seit Wochen läuft ein Lobbykampf um die Versteigerung der Funkfrequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G. Jetzt hat sich die Bundesnetzagentur auf verschärfte Auflagen für die Netzbetreiber festlegt.
5G-Logo auf Tech-Messe

5G-Logo auf Tech-Messe

Foto: Yves Herman/ REUTERS

Über die Auktion der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G wird seit Wochen gestritten. Am Freitagvormittag verschickt die zuständige Bundesnetzagentur nun ihr Pflichtenheft, das sie allen Mitbietern auferlegen wird - und das hat es in sich. Gegenüber ihren ersten Überlegungen hat die Netzagentur die Auflagen auf Druck der Politik erheblich verschärft. Die Frage wird nun sein, ob die Netzbetreiber sich darauf einlassen oder klagen - und den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland so möglicherweise hinauszögern.

Das Werk, das die Bundesnetzagentur jetzt verschickt, ist 178 Seiten lang und keine besonders erfrischende Lektüre - in vielen Unternehmen dürfte es trotzdem bis hin zu Halbsätzen und einzelnen Begriffen ausgewertet werden. Denn sein Inhalt wird die Zukunft des Mobilfunks und auch die des Wirtschaftsstandorts Deutschland entscheidend beeinflussen.

Bis zuletzt gab es zum Thema 5G Brandbriefe, Interventionen aus Politik und Unternehmen und Krisengespräche, etwa auf einer Klausurtagung des Bundeskabinetts zur Digitalisierung, die am Donnerstag in Potsdam zu Ende ging. Nun hat sich die Bundesnetzagentur auf überarbeitete Auflagen und Auktionsregeln festgelegt.

Im Vergleich zum ersten Entwurf, der in diesem Sommer vom Beirat der Regulierungsbehörde in Bonn diskutiert worden war, hat sich die neue Fassung deutlich verändert. Die Auflagen für die Netzbetreiber fallen jetzt teils deutlich schärfer aus.

Schnelles Netz entlang der Autobahnen

So müssen die Gewinner der Auktion bis Ende 2022 nicht nur mindestens 98 Prozent der Haushalte pro Bundesland mit einer Datenrate von mindestens 100 Mbit/s versorgen, sondern vor allem die Verkehrswege erheblich flächendeckender ausbauen als bislang vorgeschrieben. So müssen sie nicht nur ein 5G-Sendemasten-Netz entlang der Bundesautobahnen (ebenfalls mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde) errichten, sondern dort auch eine neue Vorgabe zur sogenannten Latenz erfüllen, nämlich superschnelle Reaktionszeiten von maximal 10 Millisekunden gewährleisten - eine Vorschrift, bei der die Netzagentur vor allem das autonome Fahren im Blick hat.

Auch Bundesstraßen sollen im selben Zeitraum mit dieser Datenrate versorgt werden - sowie alle Land- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2024.

Auch für den Ausbau entlang von Wasser- und Schienenwegen enthält das finale Papier detaillierte und ambitionierte Vorschriften - so sollen auch Bahnstrecken mit mehr als 2000 Fahrgästen pro Tag mit derselben schnellen Datenrate versorgt werden wie Autobahnen.

Doppelt so viele Funkmasten vorgeschrieben

Die Zahl der vorgeschriebenen Funkmasten hat die Bundesnetzagentur von 500 auf 1000 glatt verdoppelt - für jeden neuen 5G-Funkmast kalkulieren Netzbetreiber intern mit Kosten von mindestens rund 150.000 Euro. Auch für die sogenannten weißen Flecken im ländlichen Raum, die kaum wirtschaftlich zu betreiben sind, gibt es eine klare Forderung: Dort sollen pro Netzbetreiber 500 Stationen errichtet werden.

Besonders umstritten war im Vorfeld die Frage, ob die Bundesnetzagentur ein sogenanntes National Roaming vorschreiben kann, dank dessen Kunden von möglichen neuen Netztreibern im 5G-Markt nicht von der superschnellen Versorgung in den Ausbaugebieten an dessen Rändern ins Funkloch fallen würden. Stattdessen würden die Kunden von den Wettbewerbern gegen entsprechende Gebühren weiterversorgt werden.

Anbieter wie United Internet (1&1) hatten im Vorfeld angekündigt, möglicherweise mitzubieten und als vierter Netzbetreiber auf den Markt zu kommen, falls die Netzagentur dieses Roaming verpflichtend mache. Die drei bestehenden Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica hatten sich dagegen mit allen Mitteln zur Wehr gesetzt - zuletzt in einem Brandbrief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, in dem sie für diesen Fall mit einem "industriepolitischen Desaster" drohten.

Keine rechtliche Verpflichtung zum "National Roaming"

Auch die neuen Regeln sehen keine rechtliche Verpflichtung zum "National Roaming" vor - die Netzagentur argumentiert, dazu fehle ihr die Rechtsgrundlage. Sie setzt allerdings ausdrücklich auf eine "Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen nicht lohnt": Dies könne durch "vermehrte Kooperationen oder Roaming" geschehen, was die Kosten in der Flächenversorgung erheblich senken könne.

Statt die Anbieter rechtlich darauf festzulegen, setzt die Netzagentur auf ein "Verhandlungsgebot" - und behält sich selbst in diesen Verhandlungen eine Schiedsrichterrolle vor. Sie werde diesen Prozess "aktiv begleiten", heißt es in den Unterlagen.

Um mögliche Neueinsteiger, die bislang noch über keine eigene Funkmasten-Infrastruktur verfügen, dennoch zu ködern, sieht das Papier für sie deutlich mildere Versorgungsauflagen vor - sie müssen bis 2023 nur mindestens ein Viertel der Haushalte versorgen.

Man habe die Auflagen gegenüber den früheren Plänen "insgesamt erhöht", räumt die Bundesnetzagentur ein - allerdings senke man im Gegenzug die Mindestgebote deutlich. So sollte das Feilschen um die 2-Gigahertz-Frequenz ursprünglich erst bei 75 Millionen Euro beginnen, jetzt startet die Auktion schon bei 5 Millionen Euro.

Wohl geringere Erlöse als erwartet

Ursprünglich waren die Auktionserwartungen auf 10 bis 12 Milliarden Euro beziffert worden - aufgrund der Ausbauvorgaben, die für die Bieter erhebliche Mehrkosten bedeuten, dürften die Erlöse nun deutlich geringer ausfallen.

Die Diskussion um die 5G-Vergabe wird mit diesem Entwurf noch nicht zu Ende sein. Bei den Netzbetreibern werden die Vorgaben von heute an durchgerechnet werden - parallel werden sich auch die Juristen darüber beugen, mit dem Klageweg hatten die Firmen bereits vorab gedroht.

Auch der Beirat der Netzagentur wird sich mit den erweiterten Vergaberegeln erneut befassen. Darin sitzen Politiker, allen voran der Großen Koalition, deren Hauptaugenmerk der Stärkung der Versorgung in der Fläche und dem ländlichen Raum gilt. Netzpolitiker um den CSU-Abgeordneten Ulrich Lange fordern etwa eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, damit Netzbetreiber auf lokaler Ebene zur Kooperation gezwungen werden können. Das ist bislang nicht möglich, würde aber, so die Hoffnung von Lange und seinen Mitstreitern, das schnelle 5G-Netz weiter in die Fläche bringen.

Skepsis in der Politik

Die Opposition im Bundestag kritisiert die neuen Vorgaben für die 5G-Auktion heftig: "Die vielfältigen Nachbesserungen sind gut und richtig, laufen aber leider ins Leere", sagt der Grünen-Netzpolitiker Oliver Krischer dem SPIEGEL: "Es gibt keine wirksamen Sanktionen, die Netzbetreiber können also einfach die Auflagen ignorieren." Er erwarte nicht, dass Deutschland mit diesen Vergabepflichten wie im Koalitionsvertrag angekündigt zu einem weltweiten Leitmarkt für 5G werden könne.

Auch der CSU-Mann Ulrich Lange sieht das Papier mit gemischten Gefühlen: "Die Bundesnetzagentur hat sich bewegt und einen deutlich ambitionierteren Vorschlag vorgelegt", sagt er. Die politische Diskussion über die ursprünglichen Pläne habe sich damit gelohnt. Doch der Netzpolitiker hat auch Einwände: "Einige Teile der Entscheidung sind gerade für den ländlichen Raum weiterhin kritisch. Es droht in weiten Teilen ein Mobilfunkflickenteppich, wenn einer das Netz ausbaut und die anderen zwei Anbieter aus der Ausbauverpflichtung entlassen werden."

Auch ist unklar, ob sich Innenminister Horst Seehofer damit zufrieden gibt, dass in dem Entwurf der Netzagentur keine hundertprozentig flächendeckende 5G-Versorgung als Auflage festgeschrieben wird. Dies hatte Seehofer zuletzt erneut in einem Brandbrief gefordert - die Netzagentur hatte dies aber mit Verweis auf zu hohe Investitionskosten für die Netzbetreiber abgelehnt. Die Bundesnetzagentur geht weiter davon aus, dass im Frühjahr 2019 die Versteigerung stattfinden wird.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten