Nach Zehntausenden Beschwerden Bundesnetzagentur geht gegen Abzock-Anrufe vor

Das Handy zeigt einen Anruf in Abwesenheit an - doch wer die fremde Nummer zurückruft, muss überteuerte Minutenpreise zahlen. Nun geht die Bundesnetzagentur gegen diese derzeit verbreitete Masche vor.
Mann mit Smartphone

Mann mit Smartphone

Foto: Sebastian Kahnert/ picture alliance / dpa

Die Bundesnetzagentur will eine derzeit sehr verbreitete Betrügermasche erschweren und nimmt dazu die Mobilfunkanbieter in die Pflicht : Sie sollen künftig durch Preisansagen verhindern, dass nichtsahnende Kunden auf sogenannte Ping-Anrufe von Betrügern hereinfallen und dadurch auf hohen Gesprächskosten sitzen bleiben.

Das Prinzip hinter den Ping-Anrufen: Das Smartphone klingelt so kurz, dass das Opfer kaum Gelegenheit hat, abzuheben - dann wird ein Anruf in Abwesenheit von einer fremden Nummer angezeigt. Der Kunde soll so dazu animiert werden, einfach mal kurz zurückzurufen, vermeintlich bei einer deutschen Rufnummer. Tatsächlich löst der Rückruf aber hohe Gesprächskosten von mehreren Euro pro Minute aus.

Die Netzagentur verzeichnete bei dieser Masche ein Beschwerdehoch im Herbst: Im Oktober hatte es 30.000 Beschwerden wegen solcher Lockanrufe gegeben, im November waren es nach dem letzten Stand der Zählung 20.000. Im Jahr 2017 bis einschließlich September sind insgesamt 15.000 Beschwerden eingegangen.

Verwechslungsgefahr mit deutschen Vorwahlnummern

Die falschen Anrufer setzen laut Netzagentur darauf, dass Nutzer ortsübliche Vorwahlen mit den Vorwahlen für afrikanische Länder verwechseln - weil die Ziffernfolgen ähnlich lauten. Ein Ping-Anruf aus Madagaskar mit der Vorwahl 00261 werde demnach von vielen Nutzern fälschlicherweise für einen Anruf aus Koblenz gehalten - die Stadt hat nämlich die Vorwahl 0261. Das gleiche Prinzip greift bei Anrufen aus Liberia (00231) und Dortmund (0231).

Ruft ein Nutzer tatsächlich die internationale Nummer zurück, wird er in der Regel möglichst lange in der Leitung gehalten. Häufig wird eine Bandansage abgespielt, mit schlecht verständlichen Ansagen zu Gewinnspielen oder angeblichen Paketzustellungen. Die Verursacher streichen dann die Kosten für den Anruf ein.

Die komplette Liste der Länder, für die Mobilfunkanbieter spätestens ab dem 15. Januar 2018 Warnansagen schalten müssen, steht auf der Webseite  der Bundesnetzagentur.

gru

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