EU-Kartellverfahren Amazon will keine Daten von Verkäufern mehr auswerten

EU-Kommissarin Margrethe Vestager: Der Druck aus Brüssel bewegte den US-Konzern zum Einlenken
Foto: Olivier Hoslet / APDer US-Konzern Amazon hat im Streit mit der EU-Kommission um Vorwürfe des wettbewerbsschädigenden Verhaltens nachgegeben. Der Konzern habe sich verpflichtet, Daten über Verkäufer auf seiner Plattform künftig nicht mehr zu verwenden, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Amazon kam der Kommission demnach auch in einer zweiten Untersuchung entgegen, bei der es um seinen Prime-Dienst geht.
Die erste Ermittlung betraf die Doppelfunktion des US-Unternehmens als Verkäufer und Plattformanbieter: Amazon verkauft selbst Produkte auf seinem digitalen Marktplatz auf eigene Rechnung und bietet zugleich externen Händlern an, dort ihre Produkte zu platzieren. Dem Konzern wurde in diesem Zusammenhang vorgeworfen, die internen Daten der Plattform auszuwerten, um den Verkauf eigener Produkte zu optimieren.
Gleichbehandlung für externe Händler
In der zweiten Untersuchung warfen die Brüsseler Wettbewerbshüter Amazon vor, Händler bevorzugt zu behandeln, welche auch die Logistik- und Lieferdienste des Konzerns nutzen. Dies führe indirekt dazu, dass Kunden dazu gedrängt würden, den kostenpflichtigen Prime-Dienst des Konzerns zu abonnieren. In dem neuen Kompromiss hat Amazon versichert, Verkäufer bei der Rangfolge ihrer Angebote auf seiner Website gleichzubehandeln, auch wenn sie nicht die Amazon-Logistik benutzen. Insbesondere in der prominent platzierten »Buy Box«, bei der Kundinnen und Kunden mit besonders wenigen Mausklicks einkaufen können, soll der gleichwertige Zugang sichergestellt werden.
In einer Stellungnahme erklärte der Handelskonzern, man stimme »mit einigen Schlussfolgerungen« nicht überein, dennoch habe Amazon »konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet, um ihre Bedenken auszuräumen«. Mit den geleisteten Zusagen werde sichergestellt, dass die europäischen Kunden weiter einkaufen und »die mehr als 185.000 europäischen kleinen und mittleren Unternehmen« weiterhin auf Amazon anbieten könnten.
Damit ist das 2020 eröffnete Verfahren aber noch nicht beendet. Amazon-Wettbewerber haben nun bis zum 9. September Zeit, um Feedback zu den Vorschlägen zu geben. Danach will die EU-Kommission entscheiden, ob sie Amazons Angebote annimmt und ihre Untersuchung beendet. Einigen sich die Parteien nicht, drohen Bußgelder in der Höhe von mehreren Milliarden Euro.
Um die Macht von großen IT-Konzernen einzuschränken, hat die EU inzwischen den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten und verbietet etwa die Benachteiligungen externer Anbieter auf großen Handelsplattformen. Amazon hatte in der Vergangenheit kritisiert, dass das neue Gesetz US-Firmen benachteilige.