Auslaufmodell mTAN Das ändert sich beim Onlineshopping

2FA per TAN-Generator - kein Jugendslang, sondern eine wichtige Sicherheitsvorkehrung fürs Onlinebanking
Foto: David Ebener / DPAWer häufig im Internet kauft oder bucht, hat es wahrscheinlich schon bemerkt: Die Kreditkartennummer, die Angaben zur Gültigkeit und der dreistellige Prüfcode genügen beim Bezahlen oft nicht mehr. Immer mehr Banken verlangen eine weitergehende Authentifizierung über einen Code, der in einer App generiert wird oder als SMS aufs Smartphone (mTAN) kommt. Damit können Banken die Vorgaben der neuen EU-Zahlungsrichtlinie (PSD 2) erfüllen, die am 14. September in Kraft tritt.
Die Richtlinie sieht sowohl fürs Onlineshopping als auch fürs Onlinebanking vor, dass sich Kunden beim Bezahlen und bei Bankgeschäften im Netz aus Sicherheitsgründen zusätzlich identifizieren müssen - mit der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).
"Wichtig ist dabei, dass die Faktoren aus verschiedenen Kategorien stammen, also eine Kombination aus eigenem Wissen wie Passwort oder PIN, Dingen im persönlichen Besitz wie Chipkarte oder einem TAN-Generator oder Biometrie, etwa dem eigenen Fingerabdruck, verwendet wird", erläutert Matthias Gärtner, Sprecher des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Was bedeutet das für Kunden, die kein Smartphone benutzen, aber weder auf Onlineshopping noch aufs Onlinebanking verzichten wollen? Kein Problem, versichert Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken (BDB): "Es gibt verschiedene Hardware-TAN-Generatoren, zum Beispiel Chip-TAN-Generatoren oder auch Photo-TAN-Generatoren." Diese kleinen Geräte muss man sich allerdings erst besorgen. Aber auch das mTAN-Verfahren, bei dem der Code per SMS an jedes beliebige Handy geschickt werden kann, bleibe bei vielen Banken erhalten.
mTAN per SMS nur noch als Back-up-Lösung
Welche Systeme wann angeboten oder abgeschafft werden, bleibt allein dem jeweiligen Kreditinstitut überlassen. Im Deutschen Sparkassen- und Giroverband etwa seien 384 Sparkassen organisiert, die eigenständig am Markt auftreten, betont deren Sprecher Thomas Rienecker. Und der BDB verweist ebenso auf die einzelnen Häuser wie der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).
"Wir empfehlen allen Kreditinstituten, die Einmalpasswörter per SMS als Back-up für Kunden ohne Smartphone weiter anzubieten", sagt Mastercard-Sprecherin Juliane Schmitz-Engels. Die Lage sei aber unübersichtlich, weil es selbst innerhalb von Gruppen nicht immer einheitlich zugehe. Für die Sparkassen seien etwa zwei Dienstleister tätig: Einer verzichte künftig auf mTAN, der andere behalte sie bei.
Das BSI rät von mTAN ab, weil SMS kein sicherer Kanal für die Übertragung sind. TAN-Generatoren, die nach Einschätzung der Behörde höchste Sicherheit bieten, müssen allerdings meist von den Bankkunden bezahlt werden. Für jede mTAN wird ein meist zweistelliger Centbetrag fällig.
Sie werden bislang auch fast nur fürs Onlinebanking eingesetzt, nicht aber für Zahlungen beim Onlineshopping. Die Commerzbank gehört zu denen, die das ändern wollen. Ihr Photo-TAN-Generator (30 Euro) wird einem Sprecher zufolge vom 14. September an nicht mehr nur TAN fürs Onlinebanking erzeugen, sondern auch solche für Onlinezahlungen. Kunden mit Smartphone können natürlich auch weiter eine App nutzen.
Banken informieren nicht immer über Alternativen zur App
Das BSI rät allerdings von der Zwei-Faktor-Authentifizierung und Onlinebankgeschäften auf demselben Gerät ab - zumindest solange das genutzte Smartphone über keinen Sicherheitschip (Secure Element) verfügt, über den die Identifizierung sicher gekapselt ablaufen kann.
Denn "grundsätzlich ist es immer riskanter, wenn Kriminelle nur ein Gerät unter Kontrolle bringen müssen", erläutert BSI-Sprecher Gärtner. Dieser Empfehlung arbeiten jedoch manche Kreditinstitute regelrecht entgegen. "Auf ein und demselben Phone: Banking und TAN", bewirbt etwa eine Sparkasse im Google Play Store ihre App.
Auch Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht Banking und 2FA auf einem Gerät kritisch: "Viele Banken bieten Alternativen zur App." Allerdings würden diese an den Hotlines nicht immer kommuniziert und seien auf den Homepages teils nicht einfach zu finden. "Wenn eine Bank das von Ihnen bevorzugte TAN-Verfahren nicht oder nicht mehr anbietet, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken und dies auch gegenüber dem Berater deutlich machen", rät Urban.
Manche Verbraucher wiederum wären bereit, eine Banking- oder 2FA-App zu installieren, dürfen es aber nicht: Auf gerooteten Mobilgeräten erlaubt die Kreditwirtschaft aus Sicherheitsgründen keine Installation und Nutzung solcher Apps. Diese Haltung unterstützt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), weil die weitgehenden Rechte, die ein Nutzer auf einem gerooteten Smartphone hat, zum Einfallstor für Schadsoftware werden kann.
Ähnliches gilt für Geräte mit älteren beziehungsweise veralteten Android-Versionen. Wann eine Android-Version nicht mehr sicher sei, lasse sich angesichts der Vielzahl von Herstellern und Typen aber nicht pauschal sagen. Ein Label, mit dem IT-Sicherheit signalisiert und damit bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden könne, sei in Vorbereitung, sagt BSI-Sprecher Matthias Gärtner. "Momentan können wir nur allen Kunden raten, ihre Geräte upzudaten, und an die Hersteller appellieren, Sicherheitslücken schnellstmöglich zu schließen."