Mindestens zehn Mbit/s Bundesrat beschließt Recht auf nicht besonders schnelles Internet

Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Internetmindestversorgung zugestimmt. Einige Länder halten die Minimalwerte schon jetzt für »nicht mehr zeitgemäß«. Aber die Bundesnetzagentur versucht zu beruhigen.
Hilferuf in Weetzen, Niedersachsen (2020): »Wir brauchen schnelles Internet!!«

Hilferuf in Weetzen, Niedersachsen (2020): »Wir brauchen schnelles Internet!!«

Foto: Ole Spata/ dpa

Die Länderkammer hat am Freitag den Vorgaben der Bundesnetzagentur für eine Internetmindestversorgung in Deutschland zugestimmt. Die Verordnung besagt, dass künftig überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens zehn Megabit pro Sekunde (Mbit/s) möglich sein muss. Im Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein.

Zudem darf die Reaktionszeit maximal 150 Millisekunden betragen. Die Verordnung lässt allerdings Ausnahmen zu, bei denen auf Satellitentechnologien mit höherer Latenz zurückgegriffen werden kann.

»Die Bundesnetzagentur wird mit dieser Verordnung in die Lage versetzt, diesen Anspruch auf eine Mindestversorgung dann auch durchzusetzen«, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Daniela Kluckert (FDP). Sie verwies auf eine Protokollerklärung, in der die Bundesregierung zuvor eine Erhöhung der Mindest-Downloadgeschwindigkeit auf 15 Mbit/s in Aussicht gestellt hatte.

In einer begleitenden Entschließung kritisierte der Bundesrat allerdings, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an »schnelles Internet« nicht gerecht werde. Zuvor hatten vor allem Bayern und Niedersachsen das Mindesttempo in der Verordnung als »nicht mehr zeitgemäß« kritisiert.

Die Vertreter der Bundesländer befürchten vor allem, dass in Mehrpersonenhaushalten die aktuellen Mindestversorgungsraten nicht ausreichen, um ruckelfrei im Homeoffice zu arbeiten oder ohne Störungen digitale Bildungsangebote online zu nutzen. Sie müssen nun darauf hoffen, dass die Bundesnetzagentur kontinuierlich nachbessert. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, versprach am Freitag: »Die Festlegung ist ein Anfang. Der Wert wird jährlich überprüft und wird in den kommenden Jahren steigen.«

Die Basisversorgung für Verbraucher ist im Telekommunikationsgesetz geregelt, das seit Dezember gültig ist. Die technischen Details regelt die nun verabschiedete TK-Mindestversorgungsverordnung. Die Mindestwerte zum Download und Upload sind auch nach Einschätzungen von Experten recht niedrig – die allermeisten Bundesbürger haben deutlich leistungsfähigere Internetanbindungen. In bislang unterversorgten Gebieten auf dem Land und am Stadtrand könnten die Vorgaben aber dafür sorgen, dass zumindest eine halbwegs akzeptable Mindestversorgung gewährt wird. Werden die Vorgaben unterschritten, könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Anschlüsse veranlassen.

pbe/dpa
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