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Bundestagsgutachten Große Zweifel an geplanter Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet

Familienministerin von der Leyen will Internet-Seiten blockieren lassen, die unter Kinderporno-Verdacht stehen - doch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat nach SPIEGEL-Informationen Zweifel an den Plänen. Sie seien technisch unausgereift und verfassungsrechtlich bedenklich.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Kinderporno-Fahndung bei der Polizei: Problematische Seitensperrung

Kinderporno-Fahndung bei der Polizei: Problematische Seitensperrung

Foto: DPA

Berlin - Die ab März geplante Sperrung ausländischer Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten scheint technisch kaum umsetzbar zu sein - außerdem gefährde sie schwerwiegend die im Grundgesetz garantierte Kommunikationsfreiheit: Zu diesem harten Urteil kommt nach SPIEGEL-Informationen ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Internet-Provider dazu verpflichten, vom Bundeskriminalamt gelistete Web-Seiten zu blockieren. Eine Sperrung sei zwar technisch möglich, heißt es dazu in dem Gutachten. Doch mit einem "vergleichsweise geringen Aufwand" könnten Internet-Nutzer die abgeriegelten Seiten trotzdem aufrufen. Wollte man eine wirksame Sperre einrichten, müsse das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und der Grundgedanke der dezentralen Vernetzung von Computern aufgegeben werden.

Vor allem aber zweifelt der Wissenschaftliche Dienst an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es bestehe die Gefahr, dass Provider aus Furcht vor Geldbußen auch Inhalte sperren, "die an sich unbedenklich sind". Es gebe ein großes Missbrauchspotential bei zentralen technischen Filtersystemen. Dies sei eine Gefahr, die vor allem unter dem Aspekt einer freiheitlichen Demokratie "als besonders schwerwiegend angesehen werden" müsse.