Verstöße gegen Vorgaben Verbraucherschützer mahnen Dutzende Firmen wegen Cookie-Bannern ab

Im Netz stößt man überall auf sogenannte Cookie-Banner, mit denen die Seitenbetreiber die Zustimmung zum Datensammeln einfordern. Bei einer Untersuchung stellten Verbraucherschützer nun massenhaft Mängel fest.
Zu oft nicht regelkonform, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband: Cookie-Abfrage einer Website

Zu oft nicht regelkonform, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband: Cookie-Abfrage einer Website

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Lino Mirgeler / dpa

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben knapp hundert Unternehmen abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer haben sich die Unternehmen rechtswidrig die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer zum Sammeln von deren Daten beim Surfen im Web erschlichen.

Bei einer Untersuchung von 949 Websites hätten zehn Prozent der Firmen in ihren Cookie-Bannern, mit denen sie die Zustimmung zur Datenerhebung abfragen, eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag in Berlin mit.

Bei der Aktion wurden Websites aus unterschiedlichen Branchen wie Reisen, Lebensmittel-Lieferdienste und Versicherungen untersucht. Neben den eindeutig rechtswidrigen Bannern habe es auch viele Einblendungen gegeben, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegten. »Die Banner wirkten auf den ersten Blick zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Entscheidung der Seitennutzer und -nutzerinnen zu lenken.«

»Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre.«

vzbv-Vorstand Klaus Müller

Die Verbraucherschützer haben 98 Abmahnungen wegen klarer Verstöße gegen das TMG und die DSGVO verschickt. In zwei Drittel der Fälle hätten die Unternehmen inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zu den abgemahnten Unternehmen gehören Anbieter von Essens-Lieferdiensten und Online-Musikdiensten sowie Firmen aus der Fitnessbranche.

Cookies sind kleine Textdateien, die Webseiten auf den Computern der Nutzerinnen und Nutzer hinterlegen. Sie können beispielsweise genutzt werden, um Logindaten zu hinterlegen, aber auch, die User wiedererkennbar zu machen. Mithilfe der winzigen Dateien können individuelle Profile erstellt werden, die Rückschlüsse über Surfverhalten und Vorlieben der Personen zulassen. Diese Informationen werden dann etwa verwendet, um Werbung zu personalisieren.

Der vzbv-Vorstand Klaus Müller sagte, rechtswidrige Cookie-Banner seien kein Kavaliersdelikt. »Die zunehmende Datenschnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher:innen und führt zum durchleuchteten Bürger.«

Im Sommer war bereits der internationale Datenschutzverein Noyb um den österreichischen Juristen Max Schrems auch in Deutschland wegen mangelhafter Cookie-Banner juristisch gegen Webseitenbetreiber vorgegangen.

mak/dpa
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