Digitalisierung der Verwaltung Alle Bürger sollen ein Onlinepostfach bekommen

Frau am Laptop (Symbolbild): Die Bundesregierung verspricht mehr Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung
Foto: Cavan Images / IMAGOMit einer Neuauflage des Online-Zugangsgesetzes (OZG) will die Bundesregierung die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. Die Menschen in Deutschland sollen künftig flächendeckend ein digitales Postfach bekommen – dies sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen über dieses Postfach künftig Anträge stellen, korrigieren, ergänzen oder auch Nachfragen stellen können. Auch Behörden soll es ermöglicht werden, über das Postfach Fragen zu klären oder an das Auslaufen von Fristen zu erinnern, etwa beim Ablauf von Personalausweisen. Voraussetzung für die Nutzung des Angebots soll ein digitaler Identitätsnachweis sein, etwa der elektronische Personalausweis (eID).
Die sogenannte BundID soll für das Vorhaben künftig bundesweit einheitlich genutzt werden. Bundesländer mit eigenen ID-Konten wie Bayern und Baden-Württemberg haben nun drei Jahre lang Zeit, sich von ihren Lösungen zu verabschieden. Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hatten zuvor bereits angekündigt, mit der BundID ihre landeseigenen Servicekonten abzulösen.
Vieles geht noch nicht online
Mit der Zuständigkeit für das digitale Bürgerkonto übernimmt der Bund eine Aufgabe von den Ländern, die das Vorhaben teils nur sehr schleppend vorantrieben. »Trotz erkennbarer Erfolge bleiben der Digitalisierungsgrad der Verwaltungsleistungen und die Zufriedenheit mit der Verwaltung hinter den Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft zurück«, heißt es in dem Gesetzentwurf zum sogenannten OZG 2.0, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
Das erste OZG war 2017 in Kraft getreten und sah die Digitalisierung zahlreicher Verwaltungsvorgänge binnen fünf Jahren vor. Das Gesetz listete knapp 600 einzelne Verwaltungsleistungen auf, die von den Behörden bis 2022 auch im Internet angeboten werden sollten. Das Ziel wurde aber klar verfehlt. Eine Untersuchung des Vergleichsportal Verivox Ende 2022 ergab, dass lediglich 101 Verwaltungsleistungen komplett online waren. 143 Verwaltungsleistungen waren demnach teilweise online abrufbar, 326 gar nicht.
Zuständig für die Umsetzung waren je nach Verwaltungsleistung Bund oder Länder. Das Bundesinnenministerium wies am Mittwoch darauf hin, dass der Bund seine Pflichten hier »weitgehend erfüllt« habe – 97 von 115 anvisierten Verwaltungsleistungen des Bundes seien inzwischen online verfügbar. Auf Landes- und Kommunalebene gebe es aber noch Nachholbedarf.
Mehrausgaben von 694 Millionen Euro
Die am Mittwoch beschlossene Neufassung sieht auch Änderungen beim Software-Einsatz vor: »Bund und Länder werden Eigenentwicklungen wo immer sinnvoll und möglich nur noch als Open Source beauftragen«, heißt es in dem Entwurf. Die Onlineplattformen der deutschen Verwaltung müssten künftig einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang anbieten.
Im neuen OZG wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, Verwaltungsabläufe komplett auf digitale Prozesse umzustellen. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass Daten zwar über Webformulare digital erfasst, dann aber in den Behörden ausgedruckt und wie gewohnt analog abgearbeitet werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge lässt sich der Bund die forcierte Digitalisierung einiges kosten. Der Gesetzentwurf beziffert die einmaligen Mehrausgaben auf 694 Millionen Euro. Es ist nicht der erste Ansatz der Bundesregierung, eine digitale Kommunikations-Plattform insbesondere für Behördenkontakte zu etablieren. Der De-Mail-Dienst, der auf die Privatwirtschaft setzte, scheiterte aber an mangelndem Interesse.