Neue Facebook-Funktion Mitglieder können Nachlassverwalter benennen

Facebook gibt Angehörigen künftig die Möglichkeit, die Profile verstorbener Nutzer weiterzuführen. So können ausgewählte Personen Fotos veröffentlichen und ältere Postings herunterladen.
Facebook-Logo: Regelung für den digitalen Nachlass

Facebook-Logo: Regelung für den digitalen Nachlass

Foto: Jessica Binsch/ dpa

Facebook will Angehörigen die Pflege von Profilen nach dem Tod von Nutzern des weltgrößten sozialen Netzwerks erleichtern. Vorerst nur in den USA können Mitglieder künftig eine Art digitalen Nachlassverwalter benennen. Diese Freunde oder Verwandten werden das Profil weiterführen können, erklärte Facebook am Donnerstag . Außerdem will sich das Netzwerk bemühen zu verhindern, dass ein verstorbener Nutzer anderen als Freund vorgeschlagen wird.

Bisher wurden die Accounts beim Tod eines Nutzers eingefroren. Das führte zu Kritik von Angehörigen, die stattdessen gern so etwas wie eine Gedenkstätte im Netz einrichten wollten. Alternativ kann man das Profil auch komplett löschen lassen.

Die Vertrauenspersonen werden Einträge in den Facebook-Profilen Verstorbener schreiben, Fotos hochladen sowie mit vorheriger Erlaubnis auch frühere Bilder und Einträge herunterladen können. Die privaten Nachrichten könnten dabei nicht eingesehen werden, betont Facebook, außerdem würden die Angehörigen nicht im Namen des Toten auftreten.

Das Thema tote Facebook-Nutzer war im Dezember von vielen Medien aufgegriffen worden. Damals hatte sich das Unternehmen entschuldigt, weil es einem Nutzer dessen einige Monate zuvor gestorbene Tochter als Titelbild eines automatisch generierten Jahresrückblicks gezeigt hatte. Der Rückblick enthielt Partyfotos und aufmunternde Sprüche.

mbö/dpa/AP
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