Skandal um Cambridge Analytica Facebook wehrt sich gegen Datenschutz-Strafe

Wegen der Cambridge-Analytica-Affäre haben britische Datenschützer ein Bußgeld gegen Facebook verhängt. Doch der Konzern will nicht zahlen. Schließlich gebe es keine Beweise für ein Fehlverhalten.
Facebook-Logo (Symbolbild)

Facebook-Logo (Symbolbild)

Foto: Oliver Berg/ dpa

Im Oktober haben britische Datenschützer gegen Facebook ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Pfund (etwa 565.000 Euro) verhängt. Sie sahen es als erwiesen an, dass der Konzern App-Entwicklern ohne rechtliche Basis Zugriff auf Kundendaten gewährt hatte. Auslöser war der Datenskandals um Cambridge Analytica gewesen.

In dem Fall sollen die Daten von Millionen Facebook-Nutzern weltweit zu Cambridge Analytica gelangt sein, einer umstrittenen Analysefirma, die später Donald Trump im Wahlkampf unterstützt hat. Die ursprüngliche Quelle der Daten soll eine App gewesen sein, die der amerikanische Akademiker Aleksandr Kogan als "Persönlichkeitstest" entwickelt hatte. Es stand gar im Raum, inwieweit das Ergebnis des Brexit-Referendums mit dem Datenskandal in Zusammenhang stehen könnte.

Bisher jedoch gebe es keine bestätigten Beweise dafür, dass "Informationen über Facebook-Nutzer in Großbritannien jemals von Dr. Kogan mit Cambridge Analytica geteilt oder von Partnern beim Brexit-Referendum eingesetzt wurden", sagte Anna Benckert, die stellvertretende Leiterin von Facebooks Rechtsabteilung in Europa. Deshalb sehe man auch keinen Grund, eine Bußgeldzahlung zu leisten.

Laut Benckert fehlt der britischen Datenschutzbehörde die Basis für ihre Argumentation. Vielmehr stelle die Begründung des Bußgelds "die grundsätzlichen Regeln, wie es Menschen erlaubt sein sollte, Informationen online zu teilen" in Frage. Die daraus folgenden Implikationen würden "weit über Facebook hinaus gehen". Laut Benckert würde aus der Strafe der Datenschützer folgen, dass man jedes Mal, wenn man eine E-Mail weiterleiten will, vorher alle Beteiligten um Erlaubnis bitte müsste.

Das gegen Facebook verhängte Bußgeld entspricht der in einem solchen Fall möglichen Maximalstrafe und fällt angesichts der Gewinne des Konzern vergleichsweise niedrig aus, da sie nach dem zum Tatzeitpunkt geltenden Datenschutz-Gesetz in Großbritannien bemessen wurde. Hätte in dem Fall bereits die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegriffen, wäre eine Buße von mehr als einer Milliarde Euro möglich gewesen.

Nach Angaben der "BBC"  entscheidet nun ein unabhängiges Schiedsgericht, ob das soziale Netzwerk das Bußgeld zahlen muss oder nicht.

In Deutschland wurde Facebook wegen des Datenskandals nicht belangt. Anfang Oktober stellte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sein Bußgeldverfahren gegen Facebook in dieser Sache ein. Ein Grund sei, dass die meisten Datenabrufe, um die es ging, schon verjährt gewesen seien, begründete der Hamburger Datenschützer seine Entscheidung. Facebook hat seinen Deutschlandsitz in der Hansestadt.

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