Filesharing Staatsanwälte wollen keine Musiktauscher jagen

Deutsche Staatsanwälte möchten nicht Erfüllungsgehilfen der Musikbranche sein. In den vergangenen Wochen haben sie Tausende von Strafanzeigen gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen abgewiesen. Denn den Rechteinhabern gehe es in Wahrheit nicht um Strafverfolgung.

Für die Musikindustrie, die in den vergangenen Jahren eine Abschreckungs-Strategie verfolgte, könnte sich die Haltung deutscher Strafverfolger zum Problem entwickeln. Staatwanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg weigern sich offenbar, gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen zu ermitteln. Tausende Strafanzeigen wurden abgewiesen. Dabei geht es Medienberichten zufolge nicht nur um Anzeigen der Musikbranche, sondern auch um solche von Pornoanbietern, die in jüngerer Zeit vermehrt gegen Tauschbörsennutzer vorgehen.

Der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer erklärte laut der Zeitung "Ruhr Nachrichten", die Verfahren "binden Arbeitskraft und kosten den Steuerzahler viel Geld". Ermittlungen seien deshalb "unverhältnismäßig". Axel Stahl von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sagte: "Der Weg über die Staatsanwaltschaft wird gewählt, um an Personendaten zu kommen und Schadenersatz zu fordern."

Laut "Heise online" teilte Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal mit, man sei der Auffassung, dass "die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig" sei, "da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen." Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen".

"AudioVideoFotoBild" zitiert den Staatwanwalt außerdem mit den Worten, die Verfolgung koste den Steuerzahler schließlich Geld: "Für jede Anfrage an die Provider müssen wir 20 bis 50 Euro bezahlen." Man gehe zudem durchaus weiterhin gegen illegale Weitergabe geschützter Dateien vor: "Bei erheblichen Vorwürfen wie außergewöhnlich großen Datenmengen oder bei kommerzieller Nutzung wird natürlich ermittelt."

cis

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