Gebühren-Wahn Hund wegen Besuches kostenpflichtiger Web-Seiten abgemahnt
Die Masche ist Jahre alt, ist aber kaum auszurotten: Da kommt per Post ein Mahnbescheid über einen Abobeitrag, den man angeblich dafür schuldet, irgendeine Dienstleistung in Anspruch genommen zu haben. Mitunter beruhen die Forderungen auf der tatsächlichen Nutzung einer meist profanen Inhalte-Seite, die eine Registrierung verlangte, ohne auf ihre Kostenpflichtigkeit genügend hinzuweisen. Kaum weniger häufig sind solche Forderungen aber reine Schüsse ins Blaue: auf angekauften oder erschlichenen Adressverteilern beruhende Forderungen ohne jede Basis.
Meist ist das nur ärgerlich, mitunter aber lustig, wenn es Säuglinge, Tote oder sogar historische Persönlichkeiten erwischt. Oder - wie nun in Münster - einen Hund. Denn effektiver kann ein Trickser kaum die Hose herunterlassen, seine angeblich berechtigten Forderungen diskreditieren.
Im aktuellen Fall hat ein Betrüger in Münster mit einem Mahnschreiben hohe Gebühren für kostenpflichtige Internetseiten von einem Hund verlangt. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, hatte der Nepper den Vierbeiner offenkundig wegen seines seltenen Namens für einen Menschen gehalten. Per E-Mail forderte er das Tier auf, mehr als 100 Euro für das Surfen auf kostenpflichtigen Internetseiten zu zahlen. Zugleich drohte er dem Hund mit "amtlicher Vollmacht" und "letzter Mahnung".
Der Halter des Tieres erstattete daraufhin Strafanzeige. "Ob sich dieser Hund eventuell doch mal unbeaufsichtigt im Internet auf kostenpflichtigen Seiten aufgehalten hat, müssen nun die weiteren Ermittlungen des Fachkommissariats ergeben", sagte ein Sprecher der Polizeibehörde.
Nicht bekannt ist, woher der Abmahner den Namen und die Adresse des Hundes hatte. Seit langem weiß man dagegen, dass im Internet niemand weiß, ob man ein Hund ist oder ein Herrchen.