Biometrie und Datenschutz Clearview schränkt Verkauf seiner Gesichtserkennung ein

Eine Klage von Bürgerrechtlern gegen Clearview AI hat Folgen: Das umstrittene Start-up darf den Zugang zu seiner riesigen, ohne Einverständnis angelegten Datenbank nicht mehr an andere US-Firmen verkaufen.
Hoan Ton-That, CEO von Clearview AI, führt seine Software vor

Hoan Ton-That, CEO von Clearview AI, führt seine Software vor

Foto: Seth Wenig / AP

Das umstrittene Gesichtserkennungs-Start-up Clearview AI hat zugestimmt, den Zugang zu seiner biometrischen Datenbank nicht mehr an Unternehmen in den USA zu verkaufen, und im Bundesstaat Illinois für mindestens fünf Jahre auch nicht mehr an Behörden und Strafverfolger.

Die am Montag bekannt gegebene Vereinbarung mit der Bürgerrechtsorganisation ACLU  besagt, dass Clearview AI seine Gesichtsdatenbank den meisten privaten Einrichtungen in den USA nicht mehr zugänglich machen darf, weder kostenlos noch gegen Geld. Das Unternehmen darf aber weiterhin mit Behörden zusammenarbeiten – sofern lokale Gesetze dem nicht entgegenstehen. In mittlerweile 17 US-Gemeinden , darunter San Francisco, Oakland und Boston, dürfen staatliche Stellen keine Gesichtserkennung mehr einsetzen.

Clearview muss Bürgerinnen und Bürgern in Illinois aber ein Opt-out-Angebot bereitstellen und dieses mit Onlineanzeigen im Wert von 50.000 Dollar bewerben. Und es darf Polizistinnen und Polizisten keine kostenlosen Probeaccounts mehr zur Verfügung stellen, ohne dass deren Vorgesetzte eingeweiht sind.

Die Vereinbarung muss noch gerichtlich bestätigt werden. Die ACLU und andere Organisationen hatten vor zwei Jahren gegen Clearview AI geklagt, weil das Unternehmen gegen das Gesetz »Biometric Information Privacy Act« (Bipa) des Bundesstaates Illinois verstoßen haben soll. ACLU-Vertreter Nathan Freed Wessler erklärte, das Unternehmen könne nun »die eindeutigen biometrischen Identifikatoren der Menschen nicht mehr uneingeschränkt als Profitquelle behandeln«.

Anwalt: Ändert »nichts am derzeitigen Geschäftsmodell«

Wessler hofft, dass andere Unternehmen sich ein Beispiel daran nehmen. »Diese Vereinbarung zeigt, dass starke Datenschutzgesetze einen echten Schutz vor Missbrauch bieten können«, erklärte er. In den USA gibt es kein bundesweites Gesetz zum Schutz der Privatsphäre im Internet.

Clearviews Anwalt Lee Wolosky erklärte hingegen, die Vereinbarung ändere »nichts am derzeitigen Geschäftsmodell« des Unternehmens. Das Start-up habe durch die außergerichtliche Einigung »viel Geld« gespart und könne sein Geschäft »im Einklang mit dem Gesetz weiter ausbauen«. Im Februar war allerdings ein Investorenprospekt an die Öffentlichkeit gelangt, aus dem hervorging, dass Clearviews Technik zum Beispiel auch zur Überwachung von Angestellten der sogenannten Gig Economy eingesetzt werden könne – also von Menschen, die vorübergehend für kleinere Aufträge beschäftigt werden und oftmals ohnehin schon schlechter gestellt sind als regulär Angestellte.

Clearview verfügt nach eigenen Angaben über eine Datenbank mit mittlerweile mehr als 20 Milliarden Bildern von Gesichtern, die das Unternehmen in sozialen Netzwerken, auf Firmen- oder anderen Websites gesammelt hat, ohne dabei die Zustimmung der Betroffenen oder der jeweiligen Seitenbetreiber einzuholen. Diese Fotos fließen in die Identifikationssoftware der Firma ein. Das nächste Ziel sind laut Clearview 100 Milliarden Fotos.

(Lesen Sie hier mehr dazu, ob und wie man als individueller Internet-Nutzer aus der Datenbank wieder herauskommt. )

Bürgerrechtler hatten vor den Gefahren durch kommerzielle Anbieter von Gesichtserkennung gewarnt. So könnten etwa gewalttätige Partner oder Sexualstraftäter damit ihre Opfer wieder ausfindig machen, selbst wenn diese sich verstecken, warnte Linda Xóchitl Tortolero, Vorsitzende der Organisation Acción aus Chicago. Sie bezeichnete die Einigung daher als »großen Sieg« für gefährdete Menschen.

Auch in europäischen Ländern sind mehrere Verfahren gegen das Unternehmen anhängig. Die italienische Datenschutzbehörde verhängte im März eine Geldstrafe von 20 Millionen Euro gegen Clearview, weil es die »biometrische Überwachung von Personen, die sich auf italienischem Hoheitsgebiet befinden«, ermöglicht hatte.

Zuletzt hatte Clearview seine Technik der ukrainischen Armee zur Verfügung gestellt. Die will damit getötete russische Soldaten identifizieren , um deren Familien informieren zu können, aber auch lebendige Verdächtige an Checkpoints erkennen. Bürgerrechtler warnen , dass es tödliche Folgen haben kann, wenn die Software dabei versagt.

pbe/AFP
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