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Fotostrecke: So fotografiert Carol Highsmith

Foto: Library of Congress/ Carol M. Highsmith

Bildagentur Getty verlangt Geld von Fotografin für ihr eigenes Bild

Der Fotodienst Getty Images stellt Bildmaterial zur Verfügung und kassiert dafür Gebühren. Mit der Abmahnung einer Fotografin hat sich die Agentur ein Milliarden-Dollar-Problem eingehandelt.

Die Bildagentur Getty Images hat die Fotografin Carol M. Highsmith zur Zahlung von 120 Dollar aufgefordert. Sie habe auf ihrer Webseite  ein Foto aus dem Portfolio des Dienstes ohne Lizenz verwendet, lautet der Vorwurf. Bei dem Bild handelt es sich allerdings um ein Foto, das Highsmith selbst aufgenommen hatte.

Die angebliche Urheberrechtsverletzung wurde zum Bumerang. Denn die Fotografin entdeckte, dass Getty mehr als 18.000 Bilder von Highsmith in seinem Portfolio vermarktet - und dafür Gebühren verlangt. Highsmith hatte ihre Bilder allerdings der amerikanischen Library of Congress gestiftet, damit die Allgemeinheit sie lizenzfrei nutzen kann. Zudem kam heraus, dass auch andere Agenturen wie Alamy für ihre Fotos Gebühren verlangen.

Getty bekommt die Quittung

Highsmith verklagt jetzt ihrerseits Getty Images wegen Urheberrechtsverletzung für die unrechtmäßige Nutzung ihrer lizenzfreien Bilder - auf eine Milliarde Dollar. Ob das New Yorker Bezirksgericht, bei dem die Klage einging, die hohe Forderung akzeptiert, ist unklar.

Highsmiths Anwälte werden in der Klageschrift  deutlich: Getty Images habe offenbar dem amerikanischen Volk das großzügige Geschenk der Fotografin unterschlagen. Sie würden nicht nur unrechtmäßig Lizenzgebühren von Personen und Organisationen verlangen, sondern sich selbst fälschlich und auf betrügerische Weise als exklusive Lizenzinhaber bezeichnen und mit Klagen wegen Urheberrechtsverletzung drohen.

Die Bildagentur glaubt an ein Missverständnis

In einem Statement  teilt die Agentur mit, dass die Klage geprüft werde. "Wir glauben, dass sie auf einer Reihe von Missverständnissen beruht, die wir hoffentlich recht bald mit der Klägerin klären können", heißt es. Sollte dies nicht möglich sein, werde Getty sich energisch verteidigen. Es sei übliche Praxis für Bildbibliotheken, Zugang zu öffentlichen Inhalten zu gewähren und diese zu verbreiten. Dies sei ein wichtiger Unterschied zur Durchsetzung von Urheberrechten.

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